Mir ist jemand ins Auto gefahren! Wie geht's es jetzt weiter?

9 Antworten

Die Verursachererin sollte den Unfall ihrer Vers. melden, bzw. du über den zentralruf der Versicherungen. Bei der Vers. solltest du über einen Ersatzwagen sprechen, es wird dir sicher einer gestellt. Angeben, wo das Fahrzeug besichtigt werden kann. Dort wird der Gutachter sein (Un)wesen treiben. Er wird auch feststellen, ob die Lenkung und Bremse von DIESEM Unfall stammen.

Wenn die Schuldfrage geklärt ist, und es sich die Dame hinterher nicht noch anders überlegt, wird die gegnerische Versicherung deinen ohne Rechtstreit Schaden bezahlen.

Da alleine der Blechschaden nicht unerheblich zu sein scheint, wird ein Gutachter hinzugezogen. Den wird dir die gegnerische Versicherung anbieten, du darfst aber auf einen Eigenen bestehen und solltest das auch machen. Beauftragen kannst du ihn jetzt sofort schon. Der stellt den Schadensumfang fest und schickt seinen Bericht an die Versicherung, die den Schaden bezahlt.

Die Versicherung gibt dir keinen Leihwagen. Sie übernimmt, wenn die Vorraussetzungen dafür erfüllt sind, die Kosten für einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur. Genaueres kann dir dein Gutachter erklären, oder du fragst bei deiner Versicherung nach.

Ob der Schaden an der Lenkung ebenfalls von diesem Unfall stammt, kann ein Sachverständiger ohne weiteres feststellen.

Für die Dauer der Reparatur steht dir entweder ein Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung zu. 

Achtung! wenn ein Fahrzeug nur zum Arbeitsweg gebraucht wird, und dann den ganzen Tag auf dem Parkplatz steht, kann ein Taxi wirtschaftlich günstiger sein. Dann kann der Versicherer kürzen.

Den Schaden an der Lenkung zahlt natürlich die gegnerische Versicherung, wenn der Schaden vom Unfall stammt. Soweit Ich das kenne, steht einen ein Leihwagen Zu, wenn man mehr als 30 Km am Tag auf das Auto angewiesen ist. Das Sollte der Gutachter aber genau wissen.

Die Werkstatt regelt das alles mit deiner Versicherung..

Seine Versicherung kommt für den Schaden nicht auf, was soll die regeln?

Die Ansprüche an die Werkstatt abzutreten, so dass diese mit der gegenerischen Versicherung abrechnet, ist für den Geschädigten der finanziell ungünstigste Weg. Dazu würde ich nicht raten.

@ronnyarmin

ich arbeite als KFZ-Techniker in ein Autohaus und da regeln die Service-Berater immer das für die Kunden.. Scheinbar überall anders