Mir ist jemand in mein Auto gefahren und nun kommt ein Gutachter. BMW sagt 6000€ Schaden. Der gegnerische Fahrer ist übrigens abgehauen. Wieso kommt er?

8 Antworten

Ab einer gewissen Schadenhöhe schickt die Versicherung meistens einen Gutachter. Der schaut dann ganz genau und schaut auch ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. So ein Gutachter schaut ganz genau hin Da wird jeder Kratzer und jede Beule aufgeschrieben. Es ist doch deine Versicherung und die soll zahlen , oder ? Also ist es auch ihr gutes recht einen Gutachter zu schicken,

 Es ist doch deine Versicherung und die soll zahlen , oder ? Also ist es auch ihr gutes recht einen Gutachter zu schicken,

Wenn der Schaden (aufgrund der Fahrerflucht) als Vollkaskoschaden abgerechnet wird, dann stimmt deine Antwort.

Wurde der Verursacher ermittelt und es liegt ein Haftpflichtschaden vor, dann hat die zur Zahlung verpflichtete Versicherung kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

"Wieso kommt er?" - Du meinst damit den Gutachter? - Der kommt doch nur nach Terminvereinbarung. Daher solltest Du von ihm auch erfahren, wer ihn bestellt hat.


Ja die Versicherung hat ihn beauftragt, aber es ist eigentlich alles klar. Mir ist jeman reingefahren und gut ist.

@louisvi

Wenn Du den Unfallverursacher nicht kennst, wer zahlt dann den Schaden an Deinem BMW? Aber wenn "gut ist", weshalb fragst Du dann bei GF?

@Henrystutzen

Nix ist gut. Die Versicherung will wissen, ob die Schadenhöhe gerechtfertigt ist. Diene Werkstatt wird wohl eine Kostenvoranschlag geschickt haben.

Bei größeren Schäden ist es durchaus üblich, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter sendet, um den Schaden und den dazu gehörigen Kostenvoranschlag unter die Lupe zu nehmen.

Weil gerade in diesem Bereich (KFZ-schaden) sehr viel unseriöse Fälle bei der Regulierung aufkommen, lässt die Versicherung die Angelegenheit gerne nochmal prüfen, bevor sie "blind" und gutgläubig bezahlt.

Grüße, ---->

Was für eine gegnerische Versicherung ? Hier ist ja wohl Fahrerflucht begangen  worden.

@Pauli1965

Das ist aus der Fragestellung nicht eindeutig zu erlesen. Falls der Schaden der "eigenen" (Vollkasko-)Versicherung gemeldet wurde, entfällt in meiner Antwort das >gegnerische<. Ansonsten wird der Grund für das Auftauchen des Gutachters wohl derselbe sein.

@PoisonArrow

Der gegnerische Fahrer ist übrigens abgehauen

Steht doch da

@Pauli1965

Stimmt, was jedoch nicht ausschließt, dass jemand das Kennzeichen hatte ablesen können und nun versucht, den Schaden über die Versicherung des "Abgehauenen" zu regulieren. Denn von "EIGENER VERSICHERUNG" steht nichts in der Frage. Genau das meinte ich mit "nicht eindeutig". Lesen kann ich selber.

dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter sendet,

dazu hat sie nur kein Recht

@H2Onrw

Das Recht hat sie - nicht generell und nicht ohne Grund, doch wenn es um einen größeren Schaden geht, kann sie auf ein Gutachten bestehen. Die KOSTEN hingegen dürfen nicht einfach auf den Geschädigten / bzw. Versicherungsnehmer abgewälzt werden. Oftmals werden "hauseigene" Gutachter eingesetzt, um die Kosten gering zu halten. Die Gründe für den Besuch des Gutachters sind jedoch mitzuteilen. Das Gerichtsurteil, welches den grundsätzlichen Einsatz von Gutachtern anfechtet, findet bei Bagatellschäden den Ansatz. 6000,- Euro ist eindeutig mehr als nur eine Parkschramme.

@PoisonArrow

Auf ein Gutachten kann die Versicherung bestehen, wenn, wie in diesem Fall, der Schaden auf 6000€ geschätzt wird.

Ein Recht darauf, den eigenen Gutachter zu schicken, hat sie hingegen nicht. Dem Geschädigten steht es frei, einen selbst gewählten Gutachter zu beauftragen.

@PoisonArrow

Bei dieser Schadenshöhe ist natürlich ein Gutachten erforderlich. Nur die gegnerische Versicherung darf den Sachverständigen nicht bestimmen. Der Geschädigte darf den Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen.

Wenn dir jemand in das Auto gefahren bist, dann bist du derjenige, der den Sachverständigen beauftragen muss.

Wer hat ihn beauftragt? Die gegnerische Versicherung - wenn sie denn bekannt wäre - hat kein  grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Da der Schaden nach deiner Vermutung als Geschädigter über 715 €, liegt; ist es kein Bagatellschaden. In diesem Fall darfst du direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachten beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten gehören zum Schaden und sind von der Verursacherin bzw. ihrer Versicherung zu tragen. Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.

Der gegnerische Fahrer ist übrigens abgehauen

Ist unbekannt, welches Auto dir reingefahren ist?

Wer hat den Gutachter beauftragt?

Wieso kommt er?

Dass ein Gutachter den Schaden begutachtet, sollte eigentlich bekannt sein.