Minusstunden trotz dessen das der Betrieb geschlossen ist?

5 Antworten

Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an.

Es liegt im Verantwortungsbereich deines Arbeitgebers, dir den Arbeitsplatz, für den du bezahlt wirst, zur Verfügung zu stellen. Tut er es nicht, ist es seine Schuld und er muss dein Gehalt bezahlen.

Offenbar ist ihm die rechtliche Situation klar, denn sonst hätte er dein Gehalt gar nicht erst bezahlt.

Nach meiner Auffassung (ich kann mich irren!) mußt du nichts zurückbezahlen.

Wenn du deinen Arbeitsplatz behalten willst, könntest du dich mit dem Arbeitgeber dahingehend einigen, dass du beispielsweise 50% zurückbezahlst, denn eigentlich hast du sozusagen bezahlten Urlaub gemacht. Damit zeigst du deinen guten Willen.

Nein behalten möchte ich den nicht ich habe gekündigt, da sie mir sogar noch mein Trinkgeld weg genommen hat. In der Kündigungsfrist soll ich die Stunden nachholen 

@5Sbed

Hm - Dass du gekündigt hast, war etwas voreilig oder hast du schon einen neuen Job? Du könntest eine 3-monatige Sperre vom Jobcenter bekommen.

Mache während der Kündigungsfrist deinen ganz normalen Dienst. Nach meiner Auffassung (ich bin keine Rechtsanwältin!) brauchst du die Minusstunden nicht nachzuholen.

Tust du es nicht, bekommst du vielleicht für diese Zeit mit der Begründung gar keinen Lohn, dass du die Minusstunden abgearbeitet hast.

In diesem Falle solltest du spätestens dann einen Rechtsanwalt konsultieren.

@Mignon5

Neuer Job ist in Aussicht :-) 

Wie schauts aus wenn ich aber krank bin während der Frist kann/muss ich das dann nachholen? 

@5Sbed

Prima! Ich drücke dir die Daumen, dass es mit dem neuen Job klappt. :-)

Nein, wenn du ein ärztliches Attest hast, bist du krank. Das sieht in so einer Situation natürlich dumm aus, weil der Arbeitgeber - und das nicht so ganz zu Unrecht - vermutet, dass du gar nicht wirklich krank bist. Die Lösung halte ich nicht für gut.

Lies noch einmal deinen Arbeitsvertrag durch, den ich nicht kenne.

Ich vermute, das hängt ein bisschen von deinem Vertrag ab.Grundsätzlich ist dein Arbeitgeber dafür zuständig dich einzusetzen. Wenn er das nicht tut - aus welchem Grund auch immer - ist das sein Problem.

Aber ich denke, hier müsste jemand mit mehr Rechtskenntnissen einen Blick in den Vertrag werfen.

Also ich kann nur sagen ich arbeite selbst als kellnerin und bin auch mal zu Arbeiterkammer um wegen dem zu fragen weil ich auch mal ziemlich viele stunden minus hatte. Der sagte zu mir wenn das im Vertrag nicht festgehalten worden ist dann muss man keine einzige Stunde nacharbeiten. Der chef muss schauen das du deine stunden voll bringst. Sonst hat er pech. Ich hab natürlich die stunden trotzdem reingearbeitet da ich kein Bock auf Stress hatte. Hab nur aus interesse gefragt. So ists in Österreich. Ob es in Deutschland auch so ist weis ich aber nicht genau.

Was wurde vereinbart? Bezahlung auf Basis der gearbeiteten Stunden oder Festgehalt?

Fest Gehalt 

@5Sbed

dann kann er nichts verlangen, es sei denn es steht noch ein Zusatz wie "bezogen auf 20 Werktage" oder sowas drin. Das ist dann sein Problem, er muss den Vertrag, der am 01. begann, erfüllen.

Ja der Chef ist im Recht er kann das Geld zurück verlangen oder du musst es eben abarbeiten.

Humbug !