Minusstunden durch Krankenstand bei unterschiedlicher Arbeitstaglänge

2 Antworten

Dein AG rechnen falsch. § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz sagt, dass dem AN das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.

Das bedeutet, Du musst so bezahlt werden, als hättest Du gearbeitet. Durch Krankheit dürfen keine Minusstunden entstehen.

Was macht Dein AG eigentlich, wenn Du an den "kurzen" Arbeitstagen krank wirst? Bekommst Du dann auch 6 Stunden/Tag bezahlt obwohl Du dort nur 3,33 Stunden gearbeitet hättest? Dann würdest Du ja durch die Krankheit "Überstunden" haben.

Es wird bei unregelmäßigen Arbeitszeiten zwar oft ein Durchschnittswert für die Berechnung genommen, das braucht man aber in Deinem Fall nicht, da die Arbeitszeiten zwar unterschiedlich aber regelmäßig sind und Du, wie gesagt, durch Krankheit keine Minusstunden haben kannst (trifft übrigens auch bei Feiertagen zu).

Genau so ist es!!!

Halte Dich an diese Antwort, sparnoliko!!!

Also bei uns wird das so gerechnet: Ich habe einen Vertrag mit 120 Std/Monat, die werden umgerechnet auf eine theoretische tägliche Arbeitszeit von ca 4,6 Std! Daher wird dann an einem k oder auch u Tag mit 4,6 Std gerechnet. Völlig unabhängig wie man seine Std sonst im Monat verteilt.

Danke! Euer Arbeitssystem von 26 Werktagen bei 6 Tage Woche verstehe ich! Ist denke ich ein gutes Schema bei dieser Vorgabe, wenn man aber die Arbeitszeit nicht frei wählen kann, bzw. in meinem Fall am falschen Tag krank wird, was geschieht dann?

@sparnoliko

Hattest du schon Urlaub in der Firma? Die Abrechnung musste dann das gleiche System haben wie Krankentage. Ich zb habe auch 2 feste freie Tage. Immer gleich. Trotzdem werden, wenn ich zb krank bin, auch diese Tage mitgerechnet. Sodass ich theoretisch wenn ich einen ganzen Monat krank wäre, auf exakt meine soll ss komme. Frag doch einfach mal bei euch nach? Vielleucht fragst du nach u Tagen ;-) kommt nicht so komisch wie nach k zu fragen...