Minusstunden :-(

4 Antworten

Warum hast Du so viele Minusstunden? Hat Dir Dein AG nicht genug Arbeit zugeteilt? Hast Du Deine Arbeitskraft immer angeboten und gesagt, dass Du die vereinbarten Stunden arbeiten möchtest?

Wenn das der Fall ist, befindet sich Dein AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Wenn er nicht genug Arbeit hat oder diese schlecht eingeteilt wurde ist das sein Betriebsrisiko. Er hat Dich dann so zu bezahlen, als wenn Du gearbeitet hättest. Da dürfen dann auch keine Minusstunden geschrieben werden.

Er muss Dir dann Deinen Urlaub geben oder ihn am Ende des Arbeitsverhältnisses auszahlen. Die Minusstunden die durch Annahmeverzug verursacht worden sind, darf er Dir nicht in Rechnung stellen.

Da ich eine 100% Stelle habe, also um die 7,9 Stunden pro Tag komme ich auf diese so gut wie nie.. wenn ich Spätdienst habe ist dieser nur von 15-21 Uhr... Arbeit gibt es genug und ich bin immer arbeiten gegangen (wenn ich krank war natürlich nicht) Hatte davor auch geteilte Dienste (6.00-9.00 Uhr und 15.-21 Uhr) Da ich im Oktober woanders (intern gewechselt), gearbeitet habe, 3 Wochen am Stück ohne Pause, jedoch kam ich da auch nicht auf die STunden, da dies auch nur von 15-21 war... ich bin am verzweifeln :-( Ne Praktikantin die geht muss dafür 4 Urlaubstage büßen, da sie 25 Minusstunden hat....

@BlackRose1990

Wie schon geschrieben, der AG trägt das Betriebsrisiko und ist für die Verteilung der Arbeit zuständig. Wenn er Dich nicht genug Stunden arbeiten lässt, obwohl Du es möchtest, musst Du auch für die nicht gearbeiteten, vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt werden. Ich zitiere Dir mal den § 615 BGB wörtlich:

"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein."

Falls Dein AG Dir bei Vertragsende Deinen Urlaub abziehen oder Dir die "Minusstunden" vom Gehalt abziehen will, sag ihm, dass Du dann Deine Forderungen nach § 615 BGB beim Arbeitsgericht einklagen wirst. Ich denke, der wird dann ganz schnell einen Rückzieher machen. Viele AG halten sich leider nicht an die geltenden Gesetze, weil zu viele AN sich aus Unwissenheit nicht wehren.

Da du offensichtlich nicht Schuld an den Minusstunden bist,kann er sie weder vom Gehalt abziehen,noch darf er deshalb deinen Urlaub kürzen.Es ist das Risiko des Arbeitgebers, wenn er dich nicht deinem Arbeitsvertrag entsprechend einsetzt. Wenn er derartige Schritte unternimmt,kannst du deine Situation vom Arbeitsgericht entsprechend dem § 615 BGB klären lassen.

Deine Rechtsansprüche und mögliche Vorgehensweisen sind hier ja schon von einigen Forumsmitgleidern sehr kompetent formuliert worden.

Voraussetzung ist aber auch (wie auch besonders Hexle2 schon betont hat), dass Du Deine Arbeitskraft immer angeboten hast, wenn Du zwar Deine Arbeit erledigt, aber die Sollstundenzahl noch nicht erreicht hast - d.h. dann nicht schon nach Hause gefahren bist; zur Not also sitzen bleiben und "Däumchen" drehen bis Dienstschluss, wenn Dir der Arbeitgeber keine weitere Arbeit zuweist.

Vorzeitiges Nach-Hause-fahren wäre zu interpretieren als stillschweigendes Unverständnis mit der Stundenzahlverringerung und damit berechtigten Minusstunden, es sei denn, Dein Arbeitgeber schickt Dich nach Hause im Wissen darum, dass Du Deine Sollstundenzahl noch nciht erreicht hast und eigentlich noch arbeiten willst.

Mit Urlaub darf es nicht verrechnet werden - das ist unzulässig. Entstehen die Minusstunden aufgrund Annahmeverzugs (§ 615 BGB) wäre ein Abzug ebenfalls unzulässig, da dies das Betriebsrisiko des Arbeitgebers ist.

Ein Abzug - bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze, sonst wäre es zu teilen - wäre nur dann zulässig, wenn die Minusstunden durch dein Verschulden ausgelaufen sind, denn bspw kann sich mal da mal da 5 Minuten früher gehen auch Aufsummieren.