Minus Stunden nachholen?

7 Antworten

Bei einem normalem AN würde jetzt die Frage kommen, ob du ein Stundenkonto für Mehr oder Minderarbeit hast.

Ein Azubi darf aber keine Mehrstunden machen somit existiert kein Stundenkonto und somit auch keine Minusstunden. Die forderung deiner Ausbilderin ist nicht gerechtfertigt. Wende dich an die nächst höhere Stelle und bitte um klährung des Sachverhaltes.

Auch bei einem Zeitkonto darf man das nicht, aber Zeitarbeitsfirmen machen das sehr häufig.

@johnnymcmuff

Dazu ist das Zeitkonto doch da. Im Normalfall lässt es Mehr oder Minderstunden bis zum einfachen Wochendstundensatz zu und muss mindest einmal im Jahr einen Nulldurchlauf haben.

Sprich noch einmal mit der Ausbilderin oder auch mit der Ausbildungsleiterin und sage ihnen, wie es in der Vergangenheit gehandhabt wurde. Vielleicht hat man ein Einsehen und fertigt einen Korrekturbogen, damit du nicht alle Stunden nachholen musst. Ein Versuch ist es jedenfalls wert.

Ja, hier wird Dir geholfen.

Wenn Auszubildenden Minusstunden aufgeschrieben werden, ist das in der Regel nicht rechtens.

Auch hier gilt laut Berufsbildungsgesetz: Azubis sind keine normalen Arbeitnehmer – sie sind im Betrieb um zu lernen. Sie haben ein Recht darauf, ihre tägliche Arbeitszeit auch im Betrieb zu verbringen. Werden sie also zum Beispiel nach Hause geschickt, weil wenig los ist, ist dies als eine bezahlte Freistellung zu werten, und es entstehen keine Minusstunden.

So steht es auch im Berufsbildungsgesetz § 19: Entfällt die Ausbildung, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, dürfen ihm keine Minusstunden anrechnet werden!

Minusstunden die Du nicht durch Fehlen verursacht hast, gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Er befindet sich laut BGB im Annahmeverzug:



Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.


Helfen oder Infos geben, können Dir Gewerkschaft, IHK und manchmal auch die Berufsschule.

Wenn deine Arbeitszeit per Zeitplan von einer Vorgesetzten bestimmt wurde und du nach Hause geschickt wurdest, kann dich jetzt niemand zwingen, die nicht gearbeiteten Stunden nachzuholen. Vorbei ist vorbei. Es wäre gut, wenn du irgendwie beweisen kannst, dass du auf Weisung gehandelt hast.

Gibt es einen Betriebsrat? Dort würde ich diese Sache mal zur Sprache bringen.