Minijobs = Berufliche Tätigkeiten?

2 Antworten

Auch als Minijobblerin warst du "beruflich tätig". Du hast ja nicht ehrenamtlich sondern regulär gearbeitet. Also schreibs ruhig rein auch wenn es "nur" ein Minijob war! Lg.

Natürlich gehören die beruflichen Tätigkeiten deiner bisherigen Minijobs auch dazu.