Minijob und Erwerbsunfähigkeit
Ich in auf Dauer Erwerbsunfähig und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Da ich einen Minijob habe ,450,- €, und mein Chef gefragt hat ob ich auch 550,- verdienen darf. Mein Frage: Wieviel wir mir vom meiner rente abgezogen, wenn ich übr 450,- € verdienen würde.
4 Antworten

Lass dir von deiner Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenzen schicken. Je nach Höhe des Gehalts wird deine Rente um 1/4 oder die Hälfte gekürzt.

Ich kann mich der bisherigen Antwort nicht so richtig anschliessen.
Generell gilt, dass eine volle Erwerbsminderungsrente immer dann geleistet wird, wenn die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450,00 Euro nicht überschritten wird.
Lies mal in diesem Link. ich hab ihn nur überflogen und etwas anderes herausgelesen.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun! Solange du deiner bisherigen Tätigkeit nicht wieder nachgehen kannst, ist es (fast) egal wieviel du in deinem anderen Job verdienst. 550 Euro sind also kein Problem. Erst wenn das Gehalt sich deinem alten annähert, hat die Versicherung das Recht dies zu prüfen.

Und woher hast du diese Weisheit? Erwersunfähig bedeutet auch erwerbsunfähig, wenn jemand ordentlich Geld verdient, kann er ja kaum erwerbsunfähig sein, weshalb ihm auch die Rente dann nicht zusteht.

Bei 450.- ist Schluss. Wenn du merh verdienst, wird deine Erwerbsunfähigkeit in Frage gestellt.