Minijob richtig kündigen
Hallo, ich wollte fragen, wie ich meinen Minijob Vertrag richtig kündige.
In meinem Vertrag unter "3." steht folgendes:
"..." Während der Befristung kann das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der tariflichen Kündigungsfristen gemäß § 2 des MTV ILS gekündigt werden.
Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen. Bei Neueinstellungen kann abweichend hiervon das Arbeitsverhältnis während der Probezeit in den ersten zwei Wochen mit einer Frist von einem Arbeitstag, danach in den ersten drei Monaten mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden.
Im Übrigen gelten für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AG oder den AN beiderseits die Fristen des § 622 Abs. 1 und 2 BGB. Die Kündigung hat generell schriftlich zu erfolgen. Die gesetzlichen Vorschriften über die fristlose Kündigung bleiben unberührt."
Da ich seit Oktober 2013 dort arbeite, heißt das für mich 2 Wochen Kündigungsfrist? Und die Kündigung geht dann per Brief an die (in meinem Fall) Zeitarbeitsfirma, und nicht an den aktuellen Betrieb oder? Wie müsste ich diesen denn genau formulieren?
Liebe Grüße Sarah
2 Antworten
Mit dem Betrieb, in dem du eingesetzt bist, hast du ja gar keinen Vertrag, den du kündigen könntest. An die Zeitarbeitsfirma kannst du schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag zu laufen, der auf den Eingangstag beim Unternehmen folgt.
Du schickst die Kündigung an die Zeitarbeitsfirma, die ja Dein AG ist. In die Kündigung brauchst Du nicht viel zu schreiben. Eine Begründung brauchst Du nicht es reicht z.B.:
Sehr geehrte.......hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit fristgerecht zum........MfG
Wenn Du noch Urlaubsanspruch und/oder Überstunden hast, solltest Du noch klären, ob Du den Urlaub bzw. die Überstunden noch als Freizeit nehmen kannst oder ob ausbezahlt wird.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Das schreibst Du nicht in die Kündigung. Wenn Du die Kündigung selbst abgibst, lass Dir den Empfang auf einer Kopie bestätigen. Da Du kündigst gibt es kein Aufhebungsdatum sondern nur die Kündigung zu einem bestimmten Tag.
Du musst bei Abgabe der Kündigung einrechnen, dass die Kündigungsfrist von 14 Tagen am Folgetag beginnt. Wenn Du z.B. die Kündigung am Freitag den 28. März abgibst läuft die Frist von Samstag den 29. März bis Freitag 11. April. Das wäre dann Dein letzter Arbeitstag.
Schickst Du die Kündigung mit der Post, so nimm ein Einwurfeinschreiben. Dann gilt die Kündigung zugestellt, wenn der Brief im Briefkasten des Betriebs oder auch am Empfang abgegeben ist. Das ist viel sicherer als Einschreiben mit Rückschein.
Wielange arbeitest Du schon dort? Du hast auf alle Fälle für jeden vollen Monat den Du gearbeitet hast Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Den Urlaubsanspruch kannst Du im geltenden Tarifvertrag nachlesen. Dieser muss lt. Gesetz für AN einsehbar sein. Wenn es einen BR gibt, frag diesen und/oder im Personalbüro.
Was bedeutet, Du hast noch keinen Urlaub gehabt? Auch für letztes Jahr steht dieser Dir zu. Du solltest aber noch diese Woche den Urlaub von 2013 verlangen. Am 31. März ist Schluß und der Anspruch auf den alten Urlaub weg.
Urlaubsanspruch gibt es für jedes Beschäftigungsverhältnis und wie gesagt für jeden vollen Monat der Beschäftigung
Vielen Dank! Habe es mit dieser Vorlage kombiniert, ist das so in Ordnung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis, innerhalb der Probezeit, vom xx.xx.2013 ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.2014, aber spätestens zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Und wegen dem Urlaub, ich hatte bisher noch keinen, aber ich weiß auch nicht, ob ich ein Recht auf Urlaub habe, da ich noch nicht allzulange dort arbeite.
"Die Mindestdauer des Jahresurlaubs des AN regelt sich nach den Bestimmungen des jeweils gültigen MTV ILS."