Minijob einfach kündbar?

10 Antworten

Ohne trifftigen Grund kannst Du weder fristlos gekündigt werden, noch fristlos kündigen.
Ein Grund wäre beispielsweise Gewalt, Diebstahl oder sexuelle Belästigung. Das gilt für beide Seiten.

Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine fristgerechte Kündigung, wobei die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Natürlich kannst Du Dich mit dem Arbeitgeber einigen, dass Du für diese Zeit freigestellt wirst (ein Recht auf die Bezahlung hast Du trotzdem), aber das ist dann keine fristlose Kündigung.

Eine grundlose fristlose Kündigung ist also nicht möglich, Du solltest das nochmal abklären. Unter Umständen kann die Kündigung als ungültig erklärt werden, das kommt auf die Formulierung an und ob jemand etwas gegen die Kündigung sagen will (das kannst Du auch selber sein).

SirKermit  20.04.2017, 09:37

"Ohne trifftigen Grund kannst Du weder fristlos gekündigt werden, noch fristlos kündigen. "

Das ist so pauschal falsch. In einem Kleinbetrieb gelten andere Regeln: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-kuendigung-durch-den-arbeitgeber-im-kleinbetrieb_065424.html

"Viele Arbeitnehmer, aber auch zahlreiche Arbeitgeber wissen nicht, dass der Arbeitgeber, der einen Kleinbetrieb unterhält, nicht gehalten ist, eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. Denn das Kündigungsschutzgesetz findet im Kleinbetrieb keine Anwendung."

In einem Kleinbetrieb kann grundlos unter Einhaltung der gesetzlichen und/oder der vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden. Ohne wenn und aber, das Kündigungsschutzgesetz kommt da nicht zur Anwendung: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html

apophis  20.04.2017, 09:59
@SirKermit

Danke für die Erweiterung meiner Antwort.
Bei Kleinbetrieben hast Du natürlich recht, da es hier zu viele Probleme für den Arbeitgeber verursachen würde, sind diese vom Kündigungsschutzgesetz ausgeschlossen.

Da dies nur Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern betrifft, ist das also eine Ausnahme.
Wer in einem Kleinbetrieb arbeitet, sollte da natürlich trotzdem drauf achten.

Unter vorbehalt dieser Ausnahme (dank Dir hier ja hinzugefügt), kann man mMn. aber schon pauschal sagen, dass eine fristlose Kündigung (die Probezeit kann hier auch eine Ausnahme bilden) nicht ohne entsprechendne Grund möglich ist.

Das ist nicht dein Ernst? Weißt du wohl nicht was 'unbefristet' bedeutet?

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist viel besser als ein befristeter! Das heißt, dass man bei einem unbefristeten Vertrag das Recht hat, auf unbegrenzte Zeit in diesem Arbeitsverhältnis zu arbeiten und bei einem befristetem kann man nach einer gewisser Zeit rausgeschmissen werden und steht dann mit nichts da.

Du kannst nicht so einfach kündigen. Du hast mindestens eine 4-wöchige Kündigungsfrist.

apophis  20.04.2017, 08:41

Das heißt, dass man bei einem unbefristeten Vertrag das Recht hat, auf unbegrenzte Zeit in diesem Arbeitsverhältnis zu arbeiten

Na so ein Recht hätte ich auch gerne, nein soetwas gibt es nicht.
Du hast das Recht, dass der Arbeitgeber den Vertrag einhält, genauso wie es bei befristeten Arbeitsverträgen, Kaufverträgen und allen anderen Verträgen auch der Fall ist. Bzw. hat viel mehr der Arbeitgeber die Pflicht diesen einzuhalten.

Einziger Unterschied ist, dass bei einem befristeten Arbeitsvertrag das Ende von Anfang an definiert und im Vertrag aufgeführt wird.
Nach Ende dieser Zeit wird man auch nicht "rausgeschmissen", wie Du es formulierst, sondern dann endet der Arbeitsvertrag. Das ist ein großer Unterschied.
Bei einem unbefristeten Vertrag hingegen gibt es kein festes Ende, im Bestfall wird der Vertrag also mit dem Renteneintritt gekündigt.

Ein "Recht auf unbegrenzte Zeit in diesem Arbeitsverhältnis zu bleiben" hat man dadurch aber noch lange nicht, das wäre auch lächerlich absurd.

Wäre das tatsächlich so, wäre der Arbeitgeber dazu verpflichtet das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten, ganz egal was passiert. Egal ob das Unternehmen pleite geht, der Mitarbeite in Rente geht, die Arbeit verweigert, klaut oder den Chef verprügelt.
Wie gesagt, absolut absurd solch eine Vorstellung.

Nein, auch bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag kann jeder Kündigungsgrund zu einer Kündigung führen.
Klaust Du, wirst Du fristlos gekündigt.
Muss das Unternehmen Arbeitsplätze abbauen, kannst es eine betriebsbedingte Kündigung geben.
Und so weiter.
Ganz egal, ob befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag.

DarthMario72  20.04.2017, 09:26

Weißt du wohl nicht was 'unbefristet' bedeutet?

Du aber offensichtlich auch nicht!

Das heißt, dass man bei einem unbefristeten Vertrag das Recht hat, auf unbegrenzte Zeit in diesem Arbeitsverhältnis zu arbeiten

Nein, hat man nicht. Der Vertrag hat nur kein von vornherein vorgegebenes Ende. Der Vertrag kann trotzdem enden, bspw. durch Kündigung, Eintritt ins Rentenalter, Tod des AN...

bei einem befristetem kann man nach einer gewisser Zeit rausgeschmissen werden

Das ist Quatsch mit Soße. Bei einem befristeten Vertrag wird man nicht rausgeschmissen, sondern der Vertrag endet zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt. Einen befristeten Vertrag kann man allerdings i. d. R. nicht vorzeitig ordentlich kündigen - außer diese Möglichkeit ist ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag so vereinbart.

Du hast mindestens eine 4-wöchige Kündigungsfrist.

Woher weißt du das? Kennst du den Vertrag? Weißt du, ob eine Probezeit vereinbart wurde?

Hast Du noch Probezeit? Wenn ja, was steht da zur Kündigungsfrist? Gilt ein Tarifvertrag?

Während der Probezeit gilt i.d.R. nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin. Gilt ein Tarifvertrag, kann diese Frist auch kürzer sein.

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist (wenn nicht anders im Arbeitsvertrag/anwendbaren Tarifvertrag vereinbart) nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Für eine fristlose Kündigung brauchen beide Seiten einen wichtigen Grund. Hier muss man nachweisen können, dass ein weiterer Verbleib im Betrieb "unzumutbar" ist.

Wenn Dein Arbeitgeber auf die entsprechende Kündigungsfrist besteht, musst Du diese auch einhalten. Vom Arbeitgeber wird dies ja auch immer erwartet.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bedeutet nicht, dass es hier keine Kündigungsfristen gibt. Es bedeutet, dass nicht automatisch eine Beendigung des Arbeitsvertrags mit Datum oder Zweckerreichung eintritt.

Oh je, da liegst du ziemlich falsch. Ein befristeter Vertrag endet zu einem vorgegebenen Datum, ein unbefristeter nicht. Die Begriffe "befristet" und "unbefristet" haben nichts mit den Kündigungsfristen zu tun.

Fristlos kündigen kann man nur "aus wichtigem Grund", wenn also der andere Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt.

Ansonsten gilt - sofern nichts anderes arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist - eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Falls du dich in der Probezeit befindest (schau in deinen Vertrag, ob eine vereinbart wurde), hast du eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist musst du auf jeden Fall weiter arbeiten, wenn du dir unnötigen Ärger ersparen willst.

Was steht da zu in deinem Arbeitsvertrag?

In  der Probezeit kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen, jede Seite ohne Benennung von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen.

Nach der Probezeit, gilt auch bei Minijobern,  da sie die gleichen / selben Rechte und Pflichten wie sozialversicherungspflichtig Angestellte haben, die gesetzliche mind. Kündigungsfrist, bzw. die Kündigungsfristen die per Tarifvertrag vereinbart wurden, bzw. die Firsten die im Arbeitsvertrag stehen.

Solltest du dagegen verstoßen haben, so kannst du jetzt wohl gestresst werden.

Denn eine Fristlose Kündigung muss, auch vom Arbeitnehmer, muss schon einen trifftigen Grund haben.