Mindestmietvertrag 1 Jahr
Hallo Zusammen, wir sind beide Studenten und haben einen Mietvertrag in den Händen, müssten diese nur noch unterschreiben. Jedoch haben wir ein paar Fragen zum Mietvertrag, da uns diese etwas spanisch vorkommt.
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Die Wohnung wurde uns als 3.5 Zimmerwohnung gezeigt. Im Mietvertrag steht, dass sie eine 3 Zimmerwohnung ist. Und nach reichlicher Überlegung sind wir darauf gekommen, dass sie wirklich nur eine 3 Zimmer wohnung ist, denn die Wohnung hat eigentlich nur 1 Schlafzimmer, bei einem Zimmer gibt es eine offene Tür, die in ein anderes Zimmer 9.2 m2 führt. Und eigentlich ist ja ein Zimmer mit 4 Wänden und nicht was anderes. Ist doch eigentlich anfechtbar der Mietvertrag, da es im Inserat als 3.5 Zimmerwohnung geschrieben wurde.
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Gehts hier um die Kündigung, denn im Mietvertrag steht wortwörtlich:
Kündigungsbestimmung: "Dieser Mietvertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten im Voraus auf Ende März und September gekündigt werden, jedoch frühestens auf den 30. September 2015"
Das ist doch nicht erlaubt, weil wir das nie besprochen haben und es erst im Vertrag gesehen haben.
Welche Schritte sollen wir da einleiten?
6 Antworten
Vertrag nicht unterschreiben, wenn es um eine Wohnung in einem Studentenwohnheim geht.
In dem Fall wäre man als Mieter, nach deutschem Mietrecht, vom Mieterschutz ausgeschlossen und die genannten Kündigungsvereinbarung so wie sie da steht wirksam.
Bei "normaler" Wohnraumvermietung dagegen wäre sie das, bis auf den Kündigungsverzicht bis 09/2015, nicht.
Zu den Zimmern bzw. deren Aufteilung, die habt Ihr doch bei der Besichtigung gesehen.
Meine Antwort gilt für das deutsche Mietrecht:
Zu 1: Die Angaben in einer Zeitungsanzeige sind nicht rechtsverbindlich. Nur die Angaben im Mietvertrag sind rechtsverbindlich. Folglich ist der Mietvertrag auch nicht anfechtbar.
Zu 2: Ein gegenseitigen ordentlicher Kündigungsverzicht kann gem. BGH bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam vereinbart werden.
Für die Schweiz:
Zu 2: Eine bestimmte Mietdauer und auch ein Kündigungstermin auf Ende März und September kann dort rechtswirksam vereinbart werden.
http://www.immoscout24.ch/IS24Web/Content/Article.aspx?cmsaid=901
"Das ist doch nicht erlaubt, weil wir das nie besprochen haben und es erst im Vertrag gesehen haben."
Natürlich ist das erlaubt. Deswegen soll man Verträge vor dem unterzeichnen lesen. eine Mindestmietzeit ist gesetzlich erlaubt und sie steht im Vertrag. Was für Schritte willst du einleiten? Entweder ihr unterschreibt oder ihr lasst es.
Das ist erlaubt und wenn ihr den Konditionen nicht zustimmen wollt, dann solltet ihr den Vertrag nicht unterschreiben.
Welche Schritte sollen wir da einleiten?
Vertrag nicht unterschreiben und um Änderung des Vertrages bitten.
Ansonsten eine andere Wohnung suchen.