Mindestmietvertrag 1 Jahr

6 Antworten

Vertrag nicht unterschreiben, wenn es um eine Wohnung in einem Studentenwohnheim geht.

In dem Fall wäre man als Mieter, nach deutschem Mietrecht, vom Mieterschutz ausgeschlossen und die genannten Kündigungsvereinbarung so wie sie da steht wirksam.

Bei "normaler" Wohnraumvermietung dagegen wäre sie das, bis auf den Kündigungsverzicht bis 09/2015, nicht.

Zu den Zimmern bzw. deren Aufteilung, die habt Ihr doch bei der Besichtigung gesehen.

Meine Antwort gilt für das deutsche Mietrecht:

Zu 1: Die Angaben in einer Zeitungsanzeige sind nicht rechtsverbindlich. Nur die Angaben im Mietvertrag sind rechtsverbindlich. Folglich ist der Mietvertrag auch nicht anfechtbar.

Zu 2: Ein gegenseitigen ordentlicher Kündigungsverzicht kann gem. BGH bis max. 4 Jahre ab Vertragsschluß wirksam vereinbart werden.

Für die Schweiz:

Zu 2: Eine bestimmte Mietdauer und auch ein Kündigungstermin auf Ende März und September kann dort rechtswirksam vereinbart werden.

http://www.immoscout24.ch/IS24Web/Content/Article.aspx?cmsaid=901

"Das ist doch nicht erlaubt, weil wir das nie besprochen haben und es erst im Vertrag gesehen haben."

Natürlich ist das erlaubt. Deswegen soll man Verträge vor dem unterzeichnen lesen. eine Mindestmietzeit ist gesetzlich erlaubt und sie steht im Vertrag. Was für Schritte willst du einleiten? Entweder ihr unterschreibt oder ihr lasst es.

Das ist erlaubt und wenn ihr den Konditionen nicht zustimmen wollt, dann solltet ihr den Vertrag nicht unterschreiben.

Welche Schritte sollen wir da einleiten?

Vertrag nicht unterschreiben und um Änderung des Vertrages bitten.

Ansonsten eine andere Wohnung suchen.