Mindesthöhe für Verkehrszeichen auf Gehwegen
In welcher Höhe müssen Verkehrszeichen angebracht sein um sich nicht zu verletzen? Im vorliegenden Fall ist ein Verkehrsschild auf einem kaum 1,00Meter breiten Gehweg in 1,65Meter Höhe angebracht. Regelmäßig, exakt dann wenn sich zwei oder mehr Personen begegnen, kommt es zu Verletzungen an Schulter,Hals und oder Kopf.
3 Antworten
Für Fußgeher angebrachte Zeichen sind auf 225cm hohen Haltern oben befestigt, damit man mit Regenschirmen ohne Kollision mit Totalschaden durchkommt. Andere Zeichen. wie Bahnschranken natürlich nicht; werden ja auch nicht besonders wahrgenommen? Das größere Problem sind Zusatztafeln von Parkschildern oder Mehrfach-Schilder, die ja dem Fußgeher nicht tangieren, aber meist im Weg stehen!
Dazu aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, Abschnitt "Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen", Randnummer 42:
Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m, an Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrsteilern 0,60 m.
Hier ein Link zu dieser Verwaltungsvorschrift:
Verkehrszeichen können in verschiedenen Höhen "angebracht" sein, denn auch Zebrastreifen u.ä. sind Verkehrszeichen.
Verantwortlich sind grundsätzlich die Strassenverkehrsbehörden und dort solltest Du Dich beschweren, wenn von einem Schild eine Gefahr ausgeht.