Mindestgröße als Polizist?
Gibt es eigentlich eine Mindestgröße wenn man als Polizistin oder Polizist arbeiten will ? Wenn ja wie groß muss man als Mann und als Frau mindestens sein? Und was ist eigentlich der Grund dafür dass es eine Mindestgröße gibt ?und findet ihr das nicht irgendwie diskriminierend oder findet ihr das ok ?
9 Antworten
Was die "Diskriminierung" angeht:
Männer UND Frauen dürfen auch nur MAXIMAL 1.95cm groß sein! Sowohl bei der Feuerwehr als auch bei der Polizei.
Obwohl ich manchmal der Meinung war, viel größere Beamte gesehen zu haben aber so steht es im Gesetz ;)
Und mal nebenbei: In Berlin und Brandenburg gibt es keine Mindestgröße mehr, wegen dem Personalmangel.
http://www.polizei-einstellung.de/bundespolizei/
https://www.bundespolizei-auswahlverfahren.de/die-einstellungsvoraussetzungen/
Und ich denke du bist durchaus selbst dazu in der Lage zu googlen...
Und ich denke, dir ist anscheinend nicht der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Anforderung des Arbeitgebers klar :-)
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und kann im Netz nachgeschaut werden
Polizei ist Sache der Bundesländer. Demzufolge legt jedes Bundesland die Voraussetzungen und Anforderungen an den Polizeiberuf selber fest. In einigen Bundesländern gibt es keine Mindestgröße mehr: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-V. und Bundespolizei.
Es gibt mit Sicherheit gute Gründe aber auch genug Gründe die für eine Abschaffung der Mindestgröße für Polizeibewerber sprechen. Letztendlich wird es bei diesen Thema aber auch immer zwei Meinungen geben.
Dass eine Mindestgröße für einen Polizisten nötig sei, daran zweifeln einige nicht. Für den Einsatz bei Demonstrationen oder der Rettung von Personen an Unfallorten, brauche man eine gewisse Statur. Auch die Polizeiausrüstung – mit bis zu über 20 Kilo – sei nicht zu vernachlässigen und kann bei einer kleineren Körpergröße zur höheren Belastung führen. Bewerber, die die Mindestgröße nicht erfüllen hätten nicht die körperliche Präsenz und Leistungsfähigkeit um die Aufgaben des Polizeivollzugsdiensts durchzuführen, so die allgemeine Begründung der Polizeien.
Ja gibt es.
Steht auf derjeweiligen homepage der Polizei des deines Bundeslandes oder der Bundespolizei.
Wen ndu aber nicht mal selbst in der Lage bist, das eigenständig zu recherchieren, würde ich dir eiinen andren Beruf empfehlen.
Ich will garnicht Polizistin werden. Ich bin Studentin, aber es hat mich einfach interessiert
dann sagt es was über unser Bildungssystem der Abiturienten .
Was meinst du ?
Für die Polizei sind die Bundesländer zuständig, daher dürfte es auch 16 verschiedene Regelung geben plus eine für die Bundespolizei.
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, gibt es in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gar keine Mindestgröße, in Hamburg dagegen 1,60m, in anderen Bundesländern ist es noch schlimmer, da wird unterschieden zwischen der Größe eines Mannes und einer Frau.
würdest du das Gesetez bitte mal hier einstellen ?