Mindestalter einer Aufsichtsperson?

4 Antworten

ja, ab 18 darf man eine aufsichtsperson für jüngere sein, auch wenn das nur diese 1-3 jahre unterschied sind :)

Wenn man minderjährig an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, muß man (jede einzelne Person) eine erwachsene (sprich ab 18 Jahre aufwärts) Person dabei haben, die von den Eltern des Zubeaufsichtigenden eine schriftliche Übertragung der Aufsichtspflicht an eben diese erwachsene Person mit sich führt. Selbst dann ist ab einer gewissen Uhrzeit Zapfenstreich und der minderjährige muß nachhause. Bei einer privaten Veranstaltung wie Eurer verhält sich das anders. Die Frage ist, wer den Raum angemietet hat, bezahlt und der Veranstalter ist. Der muß sich durch das Jugendschutzgesetz lesen und dafür sorgen, dass es eingehalten wird. Mich wundert, dass die Dame einen Raum an minderjährige vermietet. Oder hat das ein Elternteil von Euch gemacht? Das Jugendschutzgesetz kannst Du Dir im Netz auf verschiedenen Seiten (z.B.Wiki) anschauen. Ich wünsch Euch, dass Ihr das hinkriegt, viel Spaß habt, Euch nicht die Seele aus dem Leib ko*zen müßt und dass es ne unvergessliche Party wird!

Doch klar, ab 18 ist man volljährig und hat die gleichten Rechte und Pflichten wie ein 30 oder 60 Jähriger.

Hallo ! Also ich finde , so lange er nicht besoffen ist und nichts trinkt , dann ja =D