Minderwertiges Laminat - Mietminderung?

10 Antworten

Eine Mietminderung sollte gut überlegt sein und muss ohnehin vorher angekündigt werden Außerdem muss dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden zu beseitigen. Am besten rufst du einfach mal bei deinem Vermieter an, berichtest ihm von den Schäden und bittest ihn, dies von einem Fachmann begutachten und reparieren zu lassen.

Diese Mängel müssen schriftlich gemeldet werden, am besten Fotos beifügen. Ohne schriftliche Mängelanzeige und dem Vermieter die Möglichkeit zu geben, das zu beheben, geht gar keine Minderung. Da Bodenarbeiten langwierig sind, sollte eine schon eine Behebungsfrist von 3-4 Wochen gesetzt werden.

Hier würde ich Nachbesserung vom Vermieter verlangen, da es sich hier vermutlich um einen Baumangel handelt. Wer das Verlegt hat ist hier bei nebensächlich, weil der Vermieter das mit dem Handwerker ausmachen muss. Nun muss man aber auch berücksichtigen, dass Dein Wohnverhalten einen Teil dzu beiträgt. Laminat welches ohne Dehnungsfugen verlegt wird, neigt bei zu hoher Luftfeuchtigkeit in der Wohnluft, sich auszudehnen, dabei sind auch abplatzungen an den Stoßstellen möglich. Denn der Schimmelfleck, wenn es keine Leckage gab, entsteht durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Du solltest mal Dein Lüftungs und Heizungsverhalten überprüfen.

Was steht denn im Mietvertrag? Ist der Boden hier vermerkt als vom Vermieter gestellt? Dann kannst du auf Nachbesserung bestehen. Wende dich an den Mieterbund und lasse dich dort beraten, damit du rechtlich auch auf der sicheren Seite bist. Mitglied wird man für 6 Euro im Monat, die Erstberatung is kostenlos.

Was willst Du da machen? Miete mindern kann man laut BGB nur bei ERHEBLICHEN Mängeln, und bei einem schlecht verlegten Laminat kann ich in Bezug auf die gesamte Wohnung und ihren Zweck keine Erheblichkeit sehen. Wenn die Funktionalität eingeschränkt wäre, wäre das ggf. was anderes, aber so...

Dass Du bei Anmietung die Qualität der Renovierung nicht geprüft bzw. erkannt hast und Dich nicht selbst korrekt entschieden hast, wieviel Dir die Wohnung wert ist, ist Dein Problem, und nicht das des Vermieters...