Minderjähriges Kind, Unterschrift fälschen?

5 Antworten

Das Kind ist unter 14, also nicht strafmündig.

Die Eltern bekommen keine Strafe, wenn das Kind scheiße baut. Es sei denn, es ist unterlassene Aufsicht, was in diesem Fall nicht zutrifft.

Ergo, es passiert nichts.

Ja von den Eltern kann man definitiv nicht den Kaufpreis verlangen, aber wie sieht es mit dem Kind aus ? Könnte das ganze durch den Taschengeldparagraph gedeckt sein, denn der Friseur kostet wahrscheinlich gerade mal ~15 Euro

@manfredgertrud
Könnte das ganze durch den Taschengeldparagraph

Nein, da die Dienstleistung nicht bezahlt wurde.

@VirageXO

Hast natürlich Recht habe das "bereits" überlesen . Danke dir

Deshalb wird es Zeit, dass man die Strafmündigkeit auf 12 herabsetzt. Ich bin auch für ein bundesweites Wahlrecht ab 16 und den jetzt eingeführten Moped-Führerschein ab 15 — aber mehr Rechte = auch mehr Pflichten ;-)
Und 12-Jährige wissen es, wenn sie Mist bauen.

Nein, das Kind ist bereits deliktfähig, muss also zahlen, sobald es "flüssig" ist.

Achtung; 823 Abs. 2 (S. 2) BGB erstreckt sich auch auf die schuldhafte Begehung der Tat. Und da greift § 19 StGB

@VirageXO

Dann sollten die Gesetze angepasst werden. Kinder werden immer früher reif, zum einen durch den intensiven Gebrauch sozialer Medien, zum anderen durch die massiv hormonell versetzte Ernährung; es ist beispielsweise bekannt, dass die Periode in den letzten Jahrzehnten immer und immer früher eingetreten ist. Wer also 12 oder 13 ist, der weiß, dass man für eine Dienstleistung zahlen muss, erst recht für eine Ware. Da kann es eigentlich nicht sein, dass er / sie betrügen bzw. stehlen kann und nicht nur juristisch, nicht zur Verantwortung gezogen werden kann - was noch verständlich wäre -, sondern auch zivilrechtlich mit keinen Schadensersatzansprüchen rechnen muss.

Ein cleverer Friseur ruft bei den Eltern an.

Nein, die Eltern werden nicht bestraft, aber die Eltern dürfen Konsequenzen für das Kind festlegen.

Als ich noch 10 oder 11 war, musste ich nirgendwo, nicht beim Friseur und auch nicht beim Einkaufen, eine Vollmacht meiner Eltern vorlegen.

Ein 10 oder 11 Jähriges Kind erkennt man und dann verlangt man einen Ausweis.

Kinder haben keinen Ausweis bzw. sind noch nicht verpflichtet, einen zu besitzen.