Minderjähriger Sohn bei Tipico
Hallo liebe Community,
Mein Sohn ist 16 Jahre alt und wettet heimlich bei Tipico. Das kriegte ich mit und als ich ihn darauf ansprach, sagte er er habe viel Geld verloren und spiele nur um das Geld wieder rauszuholen, er sei in einem Teufelskreis usw. So nun möchte ich Ihn von dieser Sache befreien, ihn ein bisschen entlasten, ich denke schon, dass er sich viele Vorwürfe macht und seinen Kopf darüber zerbricht. Er hat sich bei Tipico mit dem Namen seiner 21-Jährigen Schwester angemeldet, natürlich wusste sie nichts davon, und zahlte mit der Zahlmöglichkeit Paysafecard ein. So nun, meine Frage. Kann ich zur Polizei gehen, und Tipico verklagen(wegen nicht ausreichender Maßnahmen zum Schutz der Kinder, vllt Jugendschutzgesetz?) ?
Denn es kann doch nicht sein, dass ein 16jähriger einfach mal Sachen tut, die man erst ab 18 machen dürfen kann.
So müssten sie den Einsatz meinem Sohn zurückbezahlen und er wäre frei von der Sache. Was meint ihr?
Hierbei handelt es sich um ein paar Hundert euro.
Grüße
8 Antworten
Nein, das sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass das Unsinn ist, denn für Tipico ist klar, dass eine volljährige Person am PC sitzt. Dein Sohn hat betrogen. Das Geld ist weg: Lebenserfahrung!
Tipoco hat bestimmt einiges getan - Ganz umgehen kann man das Ganze nicht - Wenn's Wochen dauert, meldet sich niemand mehr irgendwo an. Polizei würd ich dir nicht empfehlen, immerhin hast du bei deinem minderjährigen Sohn immernoch die Aufsichtspflicht.
So ist das eben bei den Wettanbieteren. Solange Du brav einzahlst und alles verzockst, nehmen sie das gerne, überprüfen nichts. Aber wehe Du willst Dich auszahlen lassen. Dann nehmen sie das mit dem Jugendschutz und Geldwäschegesetz pötzlich sehr ernst. Dann musst Du nämlich eine Kopie von Deinem Ausweis schicken usw. Wenn dein Sohn etwas gewonnen hätte, hätte Tipico wohl die Auszahlung verweigert, wegen falschen Angaben. Oder wenn das Kontoinhaber nicht identsich ist mit der registrierten Person.
Ich meine dass du da falsch denkst. Auch wenn dein Sohn minderjährig ist kommts du da nicht raus. Er selber kann und muss auch nicht haften. Aber du musst es - weil du ihm Zugang und Möglichkeit zum PC gewährt hast.
Das ist nicht ganz richtig, es gibt eine BGH Entscheidung, dass Eltern ihre Kinder in dem Alter nicht dauernd überwachen müssen und deshalb z.B. beim Filesharing nicht haften...
Lass dich am besten von einem Anwalt beraten, schließlich hat dein Sohn ja durchaus betrogen...