Minderjähriger macht Schulden
Hallo leute ich bin Minderjähriger und hab einen bestimmten betrag an schulden gemacht d.h online und nun wissen wir nicht was wir tun sollen bezahlen oder nicht ?
15 Antworten
Wenn du zum Zeitpunkt des Vretragsabschlusses unter 18 Jahre alt warst, bist du beschränkt geschäftsfähig und der Vertrag muss rückgängig gemacht werden.
Zitat:
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB).
Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden.
Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
Zitat Ende
Quelle : Wiki
Es kommt natürlich auch noch auf die Art des Vertrages an.
Z.B. darf sich ein 10jähriger auch ohne Erlaubnis der Eltern vom Taschengeld ein Snickers am Kiosk kaufen.
Eigentlich musst Du 18 sein, damit Du geschäftstätig bist. Das dürfte also nicht rechtens sein. Schreib einen Widerspruch mit dem Vermerk, dass du noch nicht 18 bist. Wenn das nichts bringt einen Anwalt engagiern oder Deine Eltern.
Er ist doch nicht mal strafmuendig (mit 13)... wie soll das denn gehen? Er ist minderjaehrig und nur beschraenkt geschaeftsfaehig (§ 106 BGB) und wenn seine Eltern nicht einverstanden sind muss jedweder Vertrag, den er eingegangen ist, wieder rueckgaengig gemacht werden, d.h. gelieferte Ware muss zurueckgenommen werden etc.
Da du erst 13 bist, bist du erst einmal begrenzt geschaeftsfaehig und nicht schuldfaehig. Das heisst im Klartext, dass du ohne Einwilligung deiner Eltern kein groesseres Geschaeft abschliessen kannst. Du kannst dir also im Laden um die Ecke ne Tuete Gummibaerchen kaufen, aber du kannst nicht im Laden nebenan einen Handyvertrag abschliessen. Wenn du einen Vertrag abschliesst, dann muessen deine Eltern ihre Zustimmung geben. Wenn sie ausdruecklich ihre Zustimmung verweigern, dann muss der Vetrag rueckgaengig gemacht werden. Belangen kann dich strafrechtlich erst einmal keiner. Das Strafrecht sieht vor, dass du bis du 14 wirst nicht vom Staat bestraft werden kannst. Das waren die guten Nachrichten. Die schlechten folgen sofort: Du bist zwar nicht schuldfaehig, aber durchaus deliktfaehig. Das heisst, dass du auf Schadensersatz verklagt werden kannst, wenn die es dir wirklich uebel nehmen. Wenn du also Probleme hast die Ware zurueckzugeben, weil sie auf irgendeine Weise verbraucht oder beschaedigt wurde, dann kann es sein, dass erhebliche Kosten auf dich zukommen, wenn man dich vor Gericht zerrt.
Hier ist mein Vorschlag: Sprich mit deinen Eltern. Sie koennen den Vetrag rueckgaengig machen und so lange kein Schaden dadurch entsteht, ist das kein Problem. Sollte jedoch ein Schaden entstehen und dein Vetragspartner mit einer Klage drohen, dann koennen deine Eltern dir helfen. Es gibt immer die Moeglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung, das heisst man regelt das Problem quasi "unter sich" ohne Hilfe eines Gerichtes.
Aus der Sicht deiner Eltern ist ganz klar wie folgt Stellung zu beziehen: Mein Kind ist minderjährig und hat keine Erlaubnis gehabt diese Bestellung aufzugeben. Somit ist die Bestellung automatisch nichtig. Die Ware ist selbstverständlich zurückzuschicken.
Aus der Sicht des Anbieter macht man folgendes: ANZEIGEN wegen versuchten Betrugs. Du hast ja sicherlich ein falsches Alter angegeben oder gewusst, dass du nicht bezahlen kannst.
Wahrscheinlich wird das alles für dich keine Folgen haben. Dein Glück! Sehr schade eigentlich, denn Konsequenzen solltest du schon dafür tragen. Vielleicht sind deine Eltern ja schlau genug entsprechende Konsequenzen dich tragen zu lassen.
Normalerweise braucht man eine Kreditkarte um im Internet zu bezahlen, oder es kommt auf Rechnung oder per Nachnahme. Wenn du per Kreditkarte bezahlt hast( wie kommst du da eigentllich ran? ) müsst ihr die Schulden auf jeden Fall bezahlen. Im anderen Fall kommt es auf deine geistige Reife an. Im Normalfall darfst du als Minderjähriger im Internet gar nicht bestellen. Du hast also betrogen. Das muss dann geprüft werden. Dabei kommt es sichrlich auch darauf an WAS du bestellt hast.
So einfach ist das nicht. Ab einem bestimmten Alter und einer bestimmten Reife muss man auch für solche Schulden aufkommen.