Minderjähriger als falsus procurator?

2 Antworten

§ 179 III 2 BGB sollte dir weiterhelfen.

Du handelst als beschränkt Geschäftsfähiger als falscher Vertreter? Wenn der Vertrag nicht genehmigt wird hat das keine Auswirkungen, da keine Genehmigung vorliegt. Minderjährige sind nach BGB 126 immer beschränkt Geschäftsfähig

Ja wenn man zum Beispiel eine Vollmacht erteilt bekommt, die Person die diese erteilt hat aber nicht zurechenbar war. Dann liegt ja keine Vollmacht vor ohne dass der Minderjährige es eigentlich wirklich weiß.