Minderjährige schließt Handyvertrag ab, außerordentliche Kündigung möglich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

eine kündigung ist nicht notwendig, denn es ist kein vertrag aufgrund der minderjährigkeit zustande gekommen. dieser vertrag ist also ungültig und so auch nichtig. eine info an den provider mit dem hinweis auf die in diesem fall geschäftsuntüchtigkeit der minderjährigen reicht aus.. 

sollte die minderjährige allerdings die unterschrift des vaters auf dem vertrag gefälscht haben, könnte das "probleme" für sie nachsich ziehen..

nee hat sie nicht, sie hat mir ihrem Namen unterzeichnet

@sammmy2

na dann..

Ja denn das Mädchen ist nicht geschäfsfähig und damit ist der Vertrag nichtig.

Der Vertrag ist nichtig.

Natürlich, außerdem stellt sich die Frage ob er sogar die Telefongesellschaft anklagen sollte, weil diese nichts richtig überprüft haben.

Hallo Sammmy 2. So viel ich weiß ist ein minderjähriger nicht alleine in der Lage ein Rechtsgeschäft abzuschließen. Da da der Kauf dann nur schwebend gültig ist. Das bedeutet, dass er dafür die Erlaubnis seiner Erziehungsberechtigten braucht. Der Vertragsgebende dürfte nicht ein vertrag abschließen ohne die Erlaubnis von den Eltern zu nehmen.  Lesen Sie sich aber hier trotzdem mal ein http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/Lektion2IIMinderj.html