Minderjährige mit Bruder zusammenziehen

8 Antworten

Deine Eltern haben (als Teil des Personensorgerechts) auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht - das heißt sie dürfen darüber bestimmen, wo Du Dich wann aufhältst. Ohne Genehmigung deiner Eltern kannst Du also keinesfalls zu Deinem Bruder ziehen.

Des weiteren übernimmt dann dein Bruder eine Erziehungsbeauftragung, d.h. er ist für Dich verantwortlich!

Sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt sein, kann ggfs. noch das Jugendamt Probleme machen - ich nehme mal an, "Entlassung" bedeutet, daß dein Bruder gerade eine Freiheitsstrafe verbüßt?

Ja ! aber er wird bald entlassen.

@Westcoast14

Ich nehme mal an, daß Dein Bruder nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, sondern eine Reihe von Delikten vorzuweisen hat und wahrscheinlich nur auf Bewährung freigelassen wird?

Dann kann es durchaus sein, daß das Jugendamt bzw. Familiengericht im täglichen Umgang mit einem Ex-Knacki eine "Gefährdung des Kindeswohls" vermutet und dem Wechsel des Wohnortes nicht zustimmt.

Fall nämlich Dein Bruder nochmal straffällig wird oder gegen seine Bewährungsauflagen verstößt, wärst Du plötzlich allein auf Dich gestellt.

Und mal anders gefragt: Was erhoffst Du Dir davon, in eine fremde Stadt zu ziehen?

Wenn deine Eltern es erlauben, kannst du durchaus zu deinem Bruder ziehen. Da er volljährig ist, können deine Eltern ihm die Erziehungsberechtigung zusprechen.

Wenn deine Eltern jedoch dagegen sind, kannst du nicht viel machen. Du hättest dann nur die Chance beim Jugendamt einen Antrag zu stellen, der begründet, warum du zu deinem Bruder ziehen möchtest. Die Gründe sollten allerdings wirklich eklatant sein, da in der Regel eine Menge passieren muss, bevor den Eltern das Sorgerecht aberkannt wird.....

Also, sowas wie: Ich mag meinen Bruder lieber, die Stadt ist schöner, ich habe Stress mit meinen Eltern etc zählt NICHT!

Solltest du solche Gründe vorweisen können, könnte es jedoch sein, dass sich das Amt trotzdem quer stellt, da dein Bruder als Exknasti (Vermute ich jetzt mal auf Grund der 'Entlassung' - tut mir Leid, wenn es eine Fehinterpretation war;) ) vom Amt nicht unbedingt als geeigneter Vormund anerkannt wird.

Gerade auch, weil die Entlassung erst so kurz zurück liegt. So oder so ist es schwer, da ein Sorgerecht für den Bruder zu erwirken. Kurz nach der Entlassung dürfte es geradezu unmöglich sein, da das J.Amt erst sehen möchte, wie sich dein Bruder in der 'freien Welt' zurechtfindet und sich bewährt.

vG

sarilein1991

Ab 16 kannst Du mit Einverständnis Deiner Eltern (bzw Deines allein-erziehenden Vaters) mit Deinem Bruder zusammen wohnen.Mit 14 hat Dein Vater noch Aufsichtspflicht, und könnte dann sonst Ärger mit dem Jugendamt usw bekommen. Alles Gute!

deine eltern müssen auf jeden fall zustimmen , wenn sie es erlauben okeej aber wenn nicht mach es nicht , den deine eltern haben immer noch das sorgerecht für dich

Wenn dein Bruder aus irgendeinem Grund das Sorgerecht bekommen sollte, dann könnte es sein, in der Regel aber eher nicht.