Minderjährige bei einem Kinofilm ab 18. (Strafe)?

15 Antworten

"und in unserem Kino darf man auch mit Begleitperson nicht in einen ab 18."

nicht nur in eurem Kino;

der Betreiber würde ansonsten gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Eine Strafe bekommt nur der Betreiber. Deine Verwandte würrde, wenn der Beteiber kontrolliert, nicht in den Film kommen.

Wenn das Kino sie trotzdem reinlässt und die Behörden kontrollieren, dann zahlt das Kino eine Geldbuße von bis zu 50000.--€. Wenn es öfters vorkommt, wird das Kino geschlossen. Daher achten die meisten Kinos auf die Gesetze und lassen sie nicht rein.

Wenn sie sich reinschleichen will oder für einen anderen Film eine Karte holt, riskiert sie Hausverbot, eine Vertragsstrafe von mind. 50.--€ ( kann auch höher sein) und eine Strafanzeige wegen Erschleichung von Leistungen.

" unserem Kino darf man auch mit Begleitperson nicht in einen ab 18. Film" Hat nichts mit eurem Kino zu tun, es ist gesetzlich verboten, auc hwenn die Eltern mitkommen.

"Was für eine Strafe würde meine Bekannte denn bekommen wenn sie trotzdem zu dem Film geht und erwischt wird?" Sie wird ja nicht reinkommen weil das Alter kontrolliert wird ;) Aber WENN trotzdem dann wird das natürlich Hausverbot nach sich ziehen.

also eine strafe kann ich mir nicht vorstellen . würde mir eher vorstellen das das kino eine strafe bekommt. Weil sie dafür verantwortlich sind niemanden unter 18 da rein zulassen ich sage es mal so. falls ihr es an der kasse vorbei geschafft habt kann man euch eigentlich gar nciht emhr erwischen. Also im schlimmsten fall wird die an der kasse sagen das ihr nicht rein dürft.

und in unserem Kino darf man auch mit Begleitperson nicht in einen ab 18. Film

diese Regel gilt gemäß § 11 JuSchG für jedes Kino in Deutschland.

und in unserem Kino darf man auch mit Begleitperson nicht in einen ab 18. Film

wenn der Film nach 4 Wochen noch läuft, darf zumindest sie ins Kino...

Habe dem Kinobetreiber geschrieben und gefragt ob sie da trotzdem mit rein darf.

Völlig sinnlos oder glaubst Du, der Kinobetreiber ignoriert einfach das JuSchG und reskiert für Dich bis zu 50.000 EUR Bußgeld.

Was für eine Strafe würde meine Bekannte denn bekommen

Deine Bekannte gar keine, mal abgesehen von evtl. Hausverbot. Der Kinobetreiber bekommt ein Problem.