Minderjährige als Bezugsberechtigte einer Risiko LV?

3 Antworten

Die gesetzlichen Vertreter üben die Vermögenssorge bis zur Volljährigkeit des Kindes aus.

Die Tochter ist gesetzlich euer Erbe, falls ihr beide versterben solltet.

D.h. wir können beide unsere Tochter als Bezugsberechtigte eintragen lassen und trotzdem über die Versicherungssumme verfügen, solange sie noch nicht volljährig ist? Es geht ja eben um die Versorgung der Kleinen und nicht darum, dass sie mit 18 einen Batzen Geld bekommt....

@Phenek85

Setzt euch lieber gegenseitig als Begünstigte ein. Der Überlebende wird das Kind schon nicht verhungern lassen.

Und ihr vermeidet einen Rechtsstreit, wenn sich das Verhältnis zwischen Kind un überlebendem Elternteil mal eintrüben sollte und das Kind auf Herausgabe seines Eigentums, also der Versicherungssumme, klagt.

Meine Partnerin und ich möchten jeweils mit einer Risiko-LV den anderen bzw. unsere einjährige Tochter für den Fall der Fälle absichern.

Ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ihr beide zeitgleich umkommt so groß?

Versicherungs- und steuerrechtlich ist die Konstellation, die ihr vorhabt so schlau nämlich nicht.

Welcher Bezugsberechtigte wäre nun empfehlenswert, wenn das Geld sofort zur Verfügung stehen soll?

Die Ideallösung ist die Überkreuzung.

  1. Vertrag. Du bist Versicherungsnehmer, versicherst deiner Partnerin und im Falle ihres Ablebens erhältst du die Kohle
  2. Vertrag. Deine Partnerin ist Versicherungsnehmerin, versichert dich und im Falle deines Ablebens erhält sie die Kohle.
  3. Fördert die Motivation den Partner beseitigen zu lassen hat aber ganz reale Hintergründe.

Sind Beitragszahler (Versicherungsnehmer) und Begünstigter nicht identisch, so liegt im Leistungsfall eine steuerpflichtige Erbschaft vor und keine steuerfreie Versicherungsleistung.

So lange ihr nicht verheiratet seid, habt ihr nur einen Freibetrag von 20.000,- € für Schenkungen (binnen 10 Jahren) oder Erbschaften. Das leibliche Kind aber 400.000,- €.

Auch üben die gesetzlichen Vertreter bis zur Volljährigkeit treuhändlerich die Vermögensfürsorge des Minderjährigen aus.

Aufgrund gesetzlicher Erbfolge wäre im Falle eures zeitgleichen Ablebens ohnehin die Tochter als nächstes begünstigt.

Gegenfrage: Wieso habt ihr keinen Versicherungsvermittler / -makler, der euch diese Thematik erklärt, denn anscheinend habt ihr ja Fragen, die man euch online nicht erklärt hat. Und irgendwie hab ich das Gefühl der Unterschied zwischen Risiko-LV und Kapital-LV ist euch nicht ganz klar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wer wäre denn der empfänger, wenn der versicherungsfall von heute auf morgen eintreten würde?

das wollen die wissen.. eine 1jährige kann ja nicht über das geld verfügen..

Ich habe den Antrag online ausgefüllt, da wurde bisher noch nicht nach einem Empfänger gefragt. Aktuell ist bei der Bezugsberechtigung "Kinder des Versicherten" angegeben, allerdings ist der Antrag noch nicht angenommen worden.