Minderjährig und schwanger - Darf man das Kind behalten?

7 Antworten

Hallo,

grundsätzlich kann keiner und niemand Kind und Mutter trennen wenn dafür nicht gewichtige, sehr gewichtige, Gründe vorhanden sind.

Es mag sein, das ist von Fall zu Fall abhängig, das es im Interesse des Kindeswohles liegt hier eingreifen zu müssen, auch im Interesse der Mutter kann das notwendig sein. Es bedarf aber wirklich sehr schwerwiegende Argumente bevor so etwas passiert.

das Sorgerecht bekommt man jedenfalls nicht, das bekommt das Jugendamt. Dann können z.B. die Großeltern oder der Kindsvater (wenn der Ü18 ist) natürlich die Vormundschaft beantragen.

Aber selbst wenn die Vormundschaft beim Jugendamt bleibt, heißt das nicht, dass einem das Kind weg genommen wird. Wenn das Jugendamt keinen Grund sieht, wieso man sich nicht um das Kind kümmern können sollte, dann bleibt es auch bei einem. Natürlich kommt dann regelmäßig jemand vom Jugendamt und schaut nach dem Rechten.

Ob das Kind ausgetragen wird oder - bis zur gesetzlich geregelten Frist - abgetrieben wird, entscheidet die Mutter. Das ist auch nicht anders, wenn die Mutter minderjährig ist. Eindeutig jedenfalls, wenn die Mutter es austragen will, die Eltern abtreiben. Etwas schwieriger, wenn es umgekehrt ist.

Da die Mutter mangels eigener Mündigkeit auch nicht das Kind vor dem Recht vertreten kann, wird bis zu ihrer Volljährigkeit ein Vormund bestellt. Anders als allerdings alle hier fälschlich behaupten, nicht vom Jugendamt, sondern vom Familiengericht.

Oft übernehmen die Eltern der Mutter diese Rolle, ansonsten kann bei ihrem Fehlen und dem anderer bereiter geeigneter Personen auch das Jugendamt eintreten und einen "Amtsvormund" durch seine Angestellten oder einen beauftragen freien Träger (Verein) vorschlagen.

Und ausserdem gibt es ja auch noch den Kindsvater, der ja keineswegs auch minderjährig sein muss, nur weil es die Mutter ist, nicht wahr?

Die Vormundschaft ist aber nur eine Regelung für die Frage: wer trifft die Entscheidungen! Das heisst nicht, dass das Kind sich dort aufhalten muss. Es ist also keine Obhut. Das Kind kann auch bei einer minderjährigen Mutter, bzw. generell seinen Eltern, verbleiben und das ist auch der wünschenswerte Fall.

Hej Melissa, wenn beide Elternteile minderjährig sind, übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft, bis die Mutter 18 ist: http://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/minderjaehrige.php#3

Das heißt aber nicht, dass man das Kind nicht behalten darf. Es heißt nur, dass man begleitet und unterstützt wird. Generell wird immer versucht, das Kind bei den leiblichen Eltern aufwachsen zu lassen. Nur wenn diese nachweislich nicht dazu in der Lage sind, für das Kind zu sorgen, kann das Jugendamt das Kind anderweitig unterbringen.

Das Kind braucht einen volljährigen Vormund. Wer das ist kommt auf die familäre Situation an. Ist der Vater des Kindes volljährig?

Es gibt hierzu keinen Fall, ich wollte es einfach nur mal wissen, da ich gehört habe, dass man sein Kind erst mit dem eintreten der Volljährigkeit behalten darf. Also sozusagen erst dann das Sorgerecht hat

@Melissaxy98

Ja das ist korrekt. Vorher kann es der Vater des Kindes (falls volljährig) übernehmen oder nach Prüfung auch die Großeltern. Wenn keiner da ist, behält das Jugendamt weiterhin das Sorgerecht. Hat aber nichts damit zu tun, dass das Kind "weggenommen" wird. Wenn das Jugendamt eine gute Lebenssituation für das Kind vorfindet bleibt es bei der Mutter/Eltern. Nur rein rechtlich/bürokratisch muss jemand Ü18 das sorgerecht haben.

@comedyla

Nein. Das ist falsch.

Du verwechselst das Sorgerecht mit dem Aufenthaltsort und vermischst beides.