Minderjährig, strafe für Drogenhandel?

8 Antworten

In der deutschen Rechtsprechung ist man ab 14 Jahren eingeschränkt Strafmündig. Dir kann eine Freiheitsstrafe drohen oder eher Sozialstunden.

Die o.g. Menge ist nichts großes jedoch die Verbreitung schon. Das alles kommt auf dem Richter und deinem Anwalt an. Leider hast du hier mehrere fatale Fehler begangen: Du hättest schweigen sollen und nicht dich selbst belasten. Schweigen ist nicht lügen!

Jemanden zu verpetzen ist sowohl für dich eine negative Belastung als auch deinem Kollegen gegenüber ein massiver Vertrauensmissbrauch.

Weil die Beamten dich gehen lassen haben, ist es ein gutes Zeichen, dass du mit keine große Strafe rechnen wirst - es sei die Tat wiederholt sich!

Ich musste zu dem Thema etwas sagen, da es spätestens auf meinem Handy zu Hinweisen gekommen wäre. 

Je mehr ich sage, umso mehr werde ich (laut Kripo) entlasstet.

@emilia9163

Das ist schon richtig, dass man alle Beweise auf deinem Mobiltelefon finden würde bzw. notwendige Beweise um eine Ermittlung einzuleiten aber, dass was du gemacht hast, ist ein Geständnis und somit eine fatale Selbstbelastung.

Ich verstehe euch billig Gangster nicht. Warum könnt ihr euch nicht einmal die Mühe machen eure Spuren zu verwischen oder zumindest es den Ermittlungen erschweren. Durch einfache und kostenlose Apps die ein Text sehr gut verschlüsselt.

@emilia9163

Haben die dir dabei auf die schulter geklopft und gelacht?

@emilia9163

Kennst du das nicht aus Filmen "ich sage kein Wort ohne einen Anwalt"

Es ist in Deutschland nicht verboten die Polizei zu belügen,da man unvereidigt ist.

@wirsch1

Das ist richtig! Jedoch gehe ich davon aus, dass er seine Aussage unterschieben hat und somit vor Gericht nichts mehr anderes sagen kann...

So ein Verfahren wird meistens eingestellt, es wird nur viel Trala drum gemacht da die Polizei nicht genau weiß ob du wirklich nicht mehr hast oder in etwas größeres verwickelt bist, dieser Stress wird bald aufhören


Es sei denn vor Gericht wird ein Geständnis abge

Wenn Du noch nicht bekannt bist, dann wird es auf Sozialstunden rauslaufen. Bayern zumindest, andere Bundesländer sind da ja lockerer. Du könntest noch aktiv Reue zeigen und betonen, dass Du zum Selbstkostenpreis weiterverkauft hast.

Drogenhandel und sozialstunden? Bei wiederholtem Drogenbesitz vll. Zwischen Drogenhandel und Besitz luegen vom Strafmaß her welten.

@wirsch1

deswegen habe ich das mit dem Selbstkostenpreis angemerkt. Ich kenne ein konkretes Beispiel aus den strengen Bayern, wo es genau so abgelaufen ist.

Da wird nichts aufregendes passiern. Vlt. paar Arbeitsstuden. Als ich in deinem Alter war dealte die Hälfte meiner Klassenkamaraden mit irgendwas. Da sind welche mit Kilos erwischt worde und als Ersttäter mit bewährung davon gekommen... ;-)

halb so wild, mach dir keine sorgen, des wird eingestellt, wenn nicht musst du höchstens par sozialstunden machen und in zukunft lässt du einfach die finger davon, bzw. von den leuten die damit zu tun haben

lg

Das wird vor Gericht gehen und wenn das vor gericht auf ein geständnis hinaus läuft auch auf eine Verurteilung.Für Drogenhandel auf jedenfall bewährung oder arrest.