Minderjährig: Kann ich trotzdem im Juwelier Gold und silber verkaufen?

7 Antworten

Kannst Du unter folgenden Voraussetzungen: Deinen Ausweis mitnehmen, dann eine Vollmacht Deiner Eltern, schriftlich mit Adresse und Telefonnummer, damit man rückfragen kann. In der Vollmacht sollte auch stehen, um welche Teile es sich handelt und bitte genau beschreiben. Dann hingehen zu einer Zeit, in der der Juwelier etc. auch nachfragen kann, also daß jemand zuhause ist.

Wenn es wirklich dein Eigentum ist, geht das. Aber da wird der Juwelier vermutlich auch Zweifel haben, also nimm lieber einen Elternteil mit.

bei einem seriösen händler wirst du das mit deinem alter nicht können.

nimmt er den schmuck trotzdem an, wird er dich über den tisch ziehen.

im shclimmsten fall geht er davon aus, das dir der scmuck nciht gehört und ruft die polizei

Das geht, beschränkt geschäftsfähig bist du schon. Aber deine Eltern haben das Recht, von dir getätigte Geschäfte rückgängig zu machen, wenn sie ihnen nicht passen. Das weiß der Juwelier natürlich und wird keine Lust auf Probleme mit Eltern haben, vor allem wenn es sich um wertvolleren Schmuck handelt. Bei Kleinigkeiten wird es vielleicht klappen.

Der Händler ist verpflichtet, sich bei ihm unbekannten Personen den Personalausweis vorlegen zu lassen (wegen Einbruch, Diebstahl etc.). Wenn er dann Dein Alter erkennt, wird er möglicherweise den Ankauf ablehnen.