Minderjährig. Darf ich ein Auto auf Privatgelände fahren?

13 Antworten

Meines Wissens nach nicht. Auf einem Privatgelände darf man (natürlich mit der Erlaubnis des Besitzers vom Grundstück) rumfahren.

Woher ich das weiß:Recherche

Also, nicht schlimm. Falsch formuliert.

Kann man so pauschal nicht beantworten, aber du siehst ja, dass hier wieder einige Hellseher anwesend sind.

Im öffentlichen Verkehrsraum brauchst du eine Fahrerlaubnis. Ein Grundstück gehört laut BGH-Urteil dann zum öffentlichen Verkehrsraum, wenn es für einen nicht näher bestimmten Personenkreis frei zugänglich ist.

Unser örtlicher Schrottplatz hat jedenfalls keine Einlasskontrollen mit Türsteher.

Selbst wenn dort eine Schranke wäre, würde das nicht ausreichen, denn es kommt nicht nur darauf an, ob dort Fahrzeuge hingelangen können. Wenn du das Gelände als Fußgänger frei betreten kannst, können das auch andere. Folglich öffentlicher Verkehrsraum.

Auf einem Privatgelände ist das mit Zustimmung des Eigentümers kein Problem.

Nein, auf Privatgelände darfst du das.

Wenn es nicht gerade der Realparkplatz ist, wo noch 1000 Andere fahren.

Nein, auf einem Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers ist das ok.