Mietwohnung.Wer zahlt den neuen Kühlschrank?

4 Antworten

Du müsstest mal im Vertrag schauen, da steht in der Regel alles drin.

In der Technik steckt man leider nicht drin und kann auch kaputt gehen. Ist ja auch nachweisbar. In der regel sollte der vermieter es bezahlen.

Wenn nichts im Vertrag steht aber Sachen in der Wohnung verblieben sind, dann gelten sie als mitvermietet.

Wenn vom Vormieter nicht explizit an den Mieter weiter gegeben dann ist es Sache des Vermieters einen  gebrauchsfähigen Ersatz zu besorgen.

Denn es gilt:

Alles was bei Einzug in der Wohnung ist, gilt als mitvermietet; auch wenn es nicht im Mietvertrag steht.

Das gilt aber nur dann, wenn es keine Absprache zwischen Vormieter und Mieter gab.

Hat der Vormieter gesagt, dass er die Sachen drin lässt und Der Sohn hat sich damit einverstanden erklärt, sind die Sachen sein Eigentum und er muss dann selber für ersatz sorgen.

Ist die Küche dem Vermieter,muss der Vermieter den Kühlschrank zahlen (dann steht die Küche aber auch als Mietobjekt mit im Mietvertrag) ,gehörte die Küche dem Vormieter und er hat sie einfach nur in der Wohnung gelassen und dein Sohn hat sie vom Vormieter übernommen,zahlt dein Sohn

gehörte die Küche dem Vormieter und er hat sie einfach nur in der Wohnung gelassen und dein Sohn hat sie vom Vormieter übernommen,zahlt dein Sohn

Das ist definitiv nicht richtig, auch hier muss der Vermieter zahlen.

Der Vermieter hätte den Vormieter auffordern müssen die Sachen zu entfernen. So sind die Sachen in das Eigentum des Vermieters übergegangen.

@johnnymcmuff

Der FS hat geschrieben,dass der Sohn die Küche übernommen hat. Wenn das eine reine Absprache zwischen Vormieter und ihm war,ist der Vermieter raus.

@Woelfin1

Woelfin, das hast du in deiner ersten Antwort aber anders geschrieben. Wir wissen nicht, ob es eine Absprache zwischen Mieter und Vormieter gibt. "Küche übernommen" sagt nicht aus von wem. Es kann auch bedeuten, dass zur Mietsache gehört.

@Renick

Eben,wir wissen es nicht...

Es gibt die beiden Möglichkeiten...entweder der Vermieter wenn die Küche als Mietsache übernommen wurde,oder der Sohn,wenn er die Küche vom Vormieter übernommen hat.

Wenn der Vormieter in Absprache mit dem Vermieter die Küche drin gelassen hat ist die Küche natürlich als Mietsache mit gemietet.

Das kann aber nur die FS beantworten....wie ist der Wortlaut im Übergabeprotokoll/im Mietvertrag

Was heißt übernommen? Vom Vormieter? Oder ist die Küche vom Vermieter deinem Sohn mitvermietet?