mietwohnungsbesichtigung

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Sind Sie der Fragende VM ?

Haben Sie hinsichtlich der Vereinbarung was Schriftliches in der Hand oder sonstige Beweise für den Vorgang, wie in der Frage beschrieben ?

Sie wissen sicher ggf. als Vermieter dass es für solche Besichtigungen, von der Anmeldung zum zur Besichtigung zeitlich einzuhaltende Fristen gibt.

Ich würde den M anschreiben, in dem Schreiben 2 Termine vorgeben, wovon einem schriftlich zugestimmt werden sollte. Zugleich ich einen in der Frist liegende 3. "Muss"-Termin vorgeben, dazu ggf. die gerichtliche Erzwingung ankündigen.

Ich unterstelle dass diese Besichtigung nicht zwingend eine Zeitnot unterliegt, aber so hätten Sie im Zweifel keine Beweisnot.

danke für die ausführliche antwort. ich war vor ca.4 wochen bei der mieterin und hatte gefragt,ob ich in den nächsten 4 wochen vorbei schauen könnte,was bejat wurde,eine woche vorher hatte ich per sms einen konkreten termin genannt,der persönlich bestätigt wurde,eine stunde vorher kam die absage.

@anitari

Umstritten ist, ob dem Vermieter darüber hinaus etwa alle zwei Jahre ein Besichtigungsrecht zusteht, um sich vom Zustand der Wohnung zu überzeugen.

Der Text wurde kopiert und eingefügt.

@gansh

Danke

die Groß- und Kleinschreibung hat sich in Deutschland vor einigen Jahren weitestgehend durchgesetzt. Sie wurde für gut befunden, da sie das Lesen deutlich erleichtert.

Auch als Geschäftstreibender, Vermieter oder Hauseigentümer sollte man diese Regeln beherrschen und anwenden können.

Aber zur Frage: lass' Dir einfach vom Mieter z.B. 3 Termine vorschlagen und wähle einen aus.

Daß man mal einen Termin - oder gar zwei - kurzfristig absagen muss, kann immer mal aus privaten oder beruflichen Gründen vorkommen.

Es hilft enorm, sich in die Lage des Anderen zu versetzen. Würdest Du wollen, daß bei Dir eine gerichtliche Durchsetzung in's Haus flattert, wenn Du eh' schon Stress hast?

Schriftlich einen Termin festlegen. Der Mieter kann ja einen Verteter schicken, wenn er selber verhindert ist. Und wenn er den auch nicht einhält, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

hatte mich persönlich beim mieter gemeldet und einen termin vereinbart,der kurz vorher telefonisch abgesagt wurde. jetzt habe ich mich nochmal gemeldet und hoffe,dass es klappt. wenn jetzt wieder kurzfristig abgesagt werden sollte,bleibt mir ja nur eine gerichtliche durchsetzung oder gibts alternativen ?

Man sollte sowas immer schriftlich rechtzeitig ankündigen, dann kann man z.B. bei Nichterfüllung der Duldungspflicht Schadenersatz fordern.

Es wäre sicherlich von Vorteil wenn man Zeugen hat.

Ich würde drei Termine vorschlagen oder vorschlagen lassen und auch ein bestimmtes Datum festlegen als spätesten Termin.

Zugleich auf die Duldungspflicht hinweisen.

Nur als Vermieter oder Bevollmächtigter hast du überhaupt ein Ansehungsrecht n. § 809 BGB, sofern das nicht willkürlich, ohne ausreichende Vorankündigung oder zu "unmöglichen" Zeiten gefodert wäre.

Nun kann es immer notwendig werden, einen Termin kurzfristig abzusagen - da würde ich mir nunmehr einen Termin vom Mieter vorgeben und bestätigen lassen :-)

Scheint erneute Absage dann eher auf Verweigerung hinzudeuten, würde ich dann allerdings nachweislich schriftlich, d. h. mit Einwurfeinschreiben oder bezeugter Übergabe, mit zwei Terminvorschlägen mein Besichtigunganspruch einfordern und darin ankündigen, es gerichtlich beschliessen zu lassen, wenn es weiterhin schuldhaft nicht gewährt würde. Die Prozesskosten fielen dann dem Mieter als Verzugsschaden zu.

Eine Alternative gäbe es nur, wenn die ansonsten erforderliche Zustimmung des Mieters ausnahmsweise (!) entbehrlich wäre: Wasserschaden, Rauchentwicklung u. ä. Notfälle :-)

G imager761