Mietwohnung voller Schäden

Parkettschaden - (Vermieter, Mieter, Wand) Kaputte Fliesen - (Vermieter, Mieter, Wand) 3 von unzähligen löchern  - (Vermieter, Mieter, Wand)

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Wer haftet?

Das sind Gebrauchsspuren, also schonmal nicht der Vormieter.

Der Vermieter muss nicht ausbessern, weil es nicht die Wohnqualität beeinträchtigt. (Schmutz, Schimmel, Lärm, etc.)

Es liegt im Interesse des Vermieters die Schäden auszubessern, damit er die Wohnung besser wieder vermieten kann.

Da die Vermieterin ja nun offensichtlich schon einen unterschriebenen Mietvertrag in den Händen hält, kann sie sich nun zurücklehnen, denn da steht bestimmt nicht drin, dass die Vermieterin die Wohnung vor Bezug nochmal komplett renovieren muss.


Nochmal mit der Vermieterin sprechen und hoffen, dass da noch was gemacht wird.

Eine Klage würde nichts bringen, da deine Schwester beweisen müsste, das die Vermieterin die Renovierung versprochen hat.

Nachtrag:

"Gebrauchsspuren" bei den Fliesen nur wenn es sich um Bodenfliesen handelt. Aber selbst wenn es Wandfliesen sind, würde das nur die Haftung betreffen, nicht die Ausbesserungspflicht des Vermieters.

Dübellöcher in der Wand müssen beim Auszug nicht wieder verschlossen werden, wenn es nicht unnatürlich viele sind. Es ist ein optischer Mangel und wenn die nicht ins Übergabeprotokoll geschrieben wurden, braucht der Vermieter für meine Begriffe nix zu machen. Wenn Lampen fehlen ist die Mietsache wohl eingeschränkt, sodass der Vermieter hier nachbessern müßte. 3 defekte Fliesen sehen eben nur unschön aus, beeinträchtigen den Gebrauch der Mietsache aber nicht.


Wer dafür haftet kann Deiner Schwester völlig wurscht sein,die Mängel muss der Vermieter beseitigen.Hat sie ein Ubergabeprotokoll mit der Auflistung der Mängel bei Einzug bekommen?

Meine Schwester hat eine Wohnung gemietet. Bei der ziemlich viele Schäden vom Vormieter entstanden waren.Die Vermieterin sagte die Wohnug wird noch renoviert.

Ich hoffe die Mängel wurden durch ein Übernameprotokoll festgehalten.

Die Frage: Wer haftet für, Löcher in der Wand, Parkettschäden, LED Beleuchtungen die fehlen und 2-3 defekte Fliesen die vom Vormieter entstanden sind??

Mängel sind Sache des Vermieters oder des Vormieters.

Den Vermieter sollte man schriftlich per Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung(genaues Datum) mit einer Frist von zwei Wochen auffordern die Mängel zu beheben.

MfG

Johnny

Hallo,

normalerweise der Vormieter.

Man sollte also ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen und vom Vermieter unterschreiben lassen. Wenn der nicht unterschreiben will sucht man sich zwei Zeugen, die den Zustand vor Einzug bestätigen.

Gruß

dervagabund