Mietwohnung tapezieren. Wer übernimmt die Kosten?

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Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht.

Entscheidend ist was im Mietvertrag vereinbart ist. Sprich ob der VM die Wohnung in renoviertem oder unrenoviertem Zustand bei Mietbeginn übergibt.

Wenn unrenoviert dann ist deine Sache und deine Kosten. Vorteil dabei, Du mußt bei Mietende nicht auch noch renovieren.

Du kannst natürlich versuchen mit dem VM was auszuhandeln. Anspruch auf eine frisch renovierte Wohnung, außer es steht so im Vertrag, hast Du aber nicht.

Das kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Steht dort das du die Wohnung Besenrein übernimmst, musst die Kosten für das tapezieren selbst übernehmen. Du kannst das aber auch mit dem Vermieter verhandeln das er die Wohnung renoviert übergibt.

Der Vermieter wird dann an jemanden vermieten, der die Renovierung selbst übernimmt.

Du kannst den Vermieter ja nicht dazu zwingen, die Wohnung an dich renoviert zu vermieten.

Du hast also die Wahl: Entweder du mietest eine unrenovierte Wohnung, übernimmst sämtliche Renovierungsarbeiten selbst und trägst die Kosten - dann musst du aber bei Auszug auch nicht renovieren.

Möglicherweise lässt sich der Vermieter auch darauf ein, dass er dir dafür einen Ausgleich stellt. Das wäre z. B. der Erlass einer Monatsmiete, frühere Schlüsselübergabe zu Renvierungszwecken oder Übernahme der Kosten für Materialien. Das kann man verhandeln.

Oder der Vermieter übergibt dir eine frisch renovierte Wohnung, was zur Folge hat, dass du u. U. bei Auszug Renovierungsarbeiten vornehmen musst. Wenn du dies allerdings forderst, wird der Vermieter an einen anderen Bewerber vermieten, der die Renovierung auf eigene Kosten übernimmt.

Wenn du die Wohnung unrenoviert übernimmst, machst du das und kannnst die Wohnung bei Auszug auch unrenoviert übergeben

oder der Vermieter renoviert sie , dann musst du die Wohnung bei Auszug gelockert übernehmen