Mietwohnung Spülmaschine ersetzen?

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www.123recht.net/Spuelmaschine-defekt-Klausel-im-MV-__f251198.html

Es wurde hier in Forum schon mehrmals heftig darüber gestritten, ob es überhaupt zulässig ist, eine EBK im Rahmen eines Mietvertrages unentgeltlich zu überlassen. Nach meiner Auffassung ist das nicht zulässig, was dazu führt, dass die EBK auf Kosten des Vermieters in vertragsgemäßem Zustand gerhalten werden muss. Bei einem Defekt muss er für die Reparatur sorgen oder für ein Ersatzgerät.

Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass eine unentgeltliche Überlassung (=Leihe) im Rahmen eines Mietvertrages zulässig wäre, so können dem Mieter dennoch keine Reparaturkosten auferelgt werden und der Mieter kann auch nicht zu einer Ersatzbeschaffung verpflichtet werden. In diesem Punkt unterscheiden sich Miete und Leihe jedoch dadurch, dass bei der Leihe der Entleiher nicht verpflichtet ist, für einen vertragsgemäßen Zustand zu sorgen. Bei einem Defekt muss er das Gerät weder reparieren noch austauschen.

Wenn der Mieter in so einem Fall ein Ersatzgerät anschafft, dann bleibt dieses im Eigentum des Mieters und kann beim Auszug mitgenommen werden.

Die Klausel ist nach meiner Auffassung komplett unwirksam, mindestens jedoch in dem Teil die Reparaturkosten auferlegt und ihn verpflichtet die EBK in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.


Hier mal ein anderer Fall;für den Fall das Ihr zahlen müsst, ich meine, wenn der Vermieter nicht verpflichtet ist Neugeräte hinzustellen,so muss man es als Mieter auch nicht.

Geschirrspüler in der Einbauküche Selbst wenn die Küche mitvermietet wurde, muss beim Austausch eines defekten Geräts nur ein Gerät eingebaut werden, dass ebenfalls 10 Jahre alt ist.

Hatte vor Jahren einmal die Freude, dass Kühlschrank und Herd zeitgleich ausfielen - sie waren aus den 60er Jahren. Der VM bot Ersatzgeräte an, die ebenfalls aus den 60er Jahren stammten. Die Herdplatten waren bereits abgesplittert und vor allem passten beide Geräte nicht in die mit vermietete Küchenezeile, da sie andere Maße hatten.

Die Sache landete vor Gericht. Das Gericht entschied, dass immer nur Geräte des Jahres gestellt werden müssen, die so alt sind wie die gemietete Küche. Damals waren das also 40 Jahre. Also auch die Ersatzgeräte (so was muss man erst mal auf dem Markt finden!) Dinge wie abgesplitterte Herdplatten seien hinzunehmen. Ebenso, dass die Geräte gar nicht passen. Man könnte sie auch an anderer Stelle aufstellen (z.B. im Bad oder im Schlafzimmer?).

Normalerweise nein.....denn es handelt sich ja nicht um eine mutwillige Zerstoerung sondern um einen normalen Verschleiss... Ich wuerde da gar nicht drauf aufmerksam machen bei Wohnungsuebergabe... Denn probieren wird sie keiner...besonders, wenn der Strom schon abgemeldet ist..!! Der neue Mieter kann dann reklamieren und das Teil vom Vermieter ausgewechselt bekommen. Viele Mieten enthalten uebrigens auch eine Nutzungspauschale fuer Teilmoeblierungen.. Also mach Dir keine Sorgen...:)

Hallo, ich sehe das ebenso, dass die Formulierung gem. Übergabeprotokoll hier für Euch keine Verpflichtung zum Ersatz oder zur Reparatur darstellt. Darüber hinaus wäre eben zu prüfen, wie alt das Gerät und ob es überhaupt noch reparabel ist. Technische Geräte haben bekanntlich eine Abschreibungs- und Lebensdauer. Die Benutzung dieser Geräte ist in aller Regel mit der Mietzahlung abgegolten, damit auch der Verschleiß. In diesem Fall würde ich einfach "Toter Mann" spielen und die Sache auf sich beruhen lassen. Wenn er etwas will, dann wird er sich bei Dir melden und dann kann man weitersehen.

Hallo QLife

Leider hast Du im Uebernahmeprotokoll d genau das Unterschrieben, was ganz bald passiert ist!

Erkundige dich doch mal beim Mieterschutz! Die können Dir sagen, was Du in dem Fall für Rechte hast.

Ist Denn die Maschine im Mietvertrag aufgeführt, oder hat Die der Vormieter rein gestellt, vllt mit Erlaubniss des Vermieters, die Sache kommt mir etwas komisch vor!

Erkundige Dich doch Bitte mal, dann weisst Du, was zu tun ist!

Viel Glück & L.G.Elizza

Schau doch mal bei Quoka, da kaufste einfach die billigste noch funktionstüchtige und dann passt das, dann hast du die wohnung auch so verlassen wie du sie vorgefunden hast??