Mietwohnung, neuer Fußboden. Muss ich alles selber bezahlen?

7 Antworten

Die Frage, ob Du alles selber bezahlen musst, hängt sehr davon ab, in welchem Zustand der Boden gemäß Einschätzung Deines Vermieters ist, wie lange das Mietverhältnis schon dauert, wie alt der Boden ist und wie sonst das Verhältnis zum Vermieter ist.

So könnte es durchaus sein, dass aus Sicht des Vermieters der Boden noch absolut in Ordnung ist und lediglich aus rein ästhetischen Gründen ein neuer Belag sinnvoll erscheint. Kosten dann zu Lasten des Mieters.

Falls ein neuer Belag auf den alten Boden verlegt werden soll, dann beachte bitte folgendes:

Neuen Belag niemals auf Teppichboden! Es könnte sein, dass dieser zu stinken anfängt. (Empfehlung eines erfahrenen Fußbodenspezialisten.)

Falls auf vorhandenem Fußboden verlegt werden muss (Parkett, Laminat, Linoleum, PVC o. ä.), ist zu prüfen, wie stark der darauf verlegte neue Belag sein darf. Kritisch wird es, wenn der Abstand zwischen Boden und Unterkante Türen schon jetzt sehr gering ist. Wenn Türen abgeschnitten oder abgehobelt werden müssen, wird es entweder teuer, auf jeden Fall viel aufwändiger und ohne Genehmigung durch den Vermieter läuft da nichts. Zudem kommt es auf die Türen selbst an, ob man sie überhaupt kürzen könnte. Zu prüfen wäre allenfalls, ob man mit Fitchenringen die Türen noch ein paar Millimeter höher hängen könnte, ohne dass sie dann beim Öffnen und Schließen an der Türzarge oben schleifen oder gar klemmen.

Denke auch daran, dass unter den neuen Boden noch eine Trittschalldämmung verlegt werden sollte, die auch mit ca. 1 bis 2 mm berechnet werden muss.

Folgende Materialien könnte man relativ günstig bekommen:

Laminat (mind. mittlere Qualität), Vinyl in verschiedenen Stärken, PVC auf Rolle u. ä. Parkett wird wohl schon zu teuer und in billiger Qualität nicht sinnvoll in einer Mietwohnung.

Rechne mal mit ca. 20 bis 30 € je m² für halbwegs vernünftige Qualität im Baumarkt und mit ca. 30 bis 50 € im Fachmarkt. Nutze ggf. Sonderangebote.

Je nach Art des Materials des Belages unterliegt dieser einem Verschleiß, auch bei vertragsgemäßer Benutzung. Nach 8 bis 10 Jahren ist der Zeitwert entsprechend bei Null. Du hättest also Anspruch auf einen gleichartigen und gleichwertigen Ersatz auf Kosten des Vermieters.

"Abnutzung und Zustandsverschlechterung der Mietsache sind bei deren vertragsgemäßen Nutzung mit der Miete abgegolten" (BGB).

Teile deinem Vermieter also schriftlich mit, dass der Belag erneuerungsbedürftig ist und vereinbare mit ihm den Termin für einen Austausch.

Nach 8 bis 10 Jahren ist der Zeitwert entsprechend bei Null.

Das ist ja wohl unerhört. Bei schlechtem Teppichboden vielleicht und bei Billiglaminat möglicherweise auch. Aber schon bei normaler Qualität und laufender Pflege nach Vorgaben der Hersteller, hält ein guter Teppichboden mindestens 10 Jahre und Laminat, Parkett, Vinyl o. ä. sehr viel länger.

Als Vermieter würde ich mir in diesem Fall den Boden anschauen und die Einschätzung, ob er erneuert werden muss oder noch einige Zeit geht, würde ich sehr vom Zustand, von der Qualität des ursprünglich verlegten Bodens und auch davon, wie das Verhältnis zu den Mietern ist, abhängig machen.

Da kann es durchaus sein, dass man den Mietern erlaubt, einen neuen Boden zu verlegen, aber ohne dass man als Vermieter was dazu zahlt.

Versicherung ist da raus

Tiere - übermäßige Abnutzung, da kann der Vermieter auf Ersatz von deiner Seite bestehen

Kommt darauf an ob und wie abgenutzt der Bodenbelag ist. Sollte er sehr abgenutzt sein, so muss der Vermieter ihn instandsetzen ggf. erneuern.

Wenn der Bodenbelag noch ok ist muss der Vermieter nichts machen und wenn Du dann den Bodenbelag erneuern willst, musst Du den Vermieter um Erlaubnis fragen. Er kann bei Deinem Auszug den Urzustand verlangen.

Du solltest Dir schriftlich geben lassen dass der Belag drin bleibt, wenn Du ihn erneuerst.

wurde der Belag mitvermietet?

dann solltest Du mal den Vermieter ansprechen ...

Versicherung hat damit nichts zu tun

Man kann davon ausgehen, dass der Belag mit vermietet ist, sonst würde der FS wohl nicht fragen. Auch wenn er nicht im Mietvertrag steht ist er mit vermietet, wenn er bei Einzug in der Wohnung war.

@johnnymcmuff

gibt es auch anders ....

@frodobeutlin100

Anders nur, wenn der Nachmieter die Sachen vom Vormieter direkt übernimmt.