Mietwohnung, muss ich beim Auszug renovieren?
Hallo zusammen, ich hab da mal eine Frage an die Experten bevor ich gleich zu meinem Anwalt gehe. Mein Vermieter ist ein eher schwieriger Charakter und meint das er nur Rechte und keine Pflichten hat und lässt das auch den Mieter spüren. Wir ziehen jetzt aus und haben folgende Klausel zu den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag: 1. Der Mieter übernimmt die Wohnung in bekannten Zustand. Bei Vertragsende ist die Wohnung zu renovieren. Die durchzuführenden Arbeiten sind mit Herrn XY abzustimmen. 2. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.
Ich wohne ca. 15 Monate in der Wohnung. Muss ich nun die ganze Wohnung renovieren oder nur die üblichen Abnutzungsspuren? Vielen Dank für Eure Tipps vorab.
5 Antworten
1. Der Mieter übernimmt die Wohnung in bekannten Zustand.
protokolliert; das würde für mich bedeuten dass die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war.
Besenrein hinterlassen
>Die durchzuführenden Arbeiten sind mit Herrn XY abzustimmen
absolute Frechheit; der hat da gar nichts zu melden, sollte das der Nachmieter sein
Der Mieter übernimmt die Wohnung in bekannten Zustand. Bei Vertragsende ist die Wohnung zu renovieren.
Die Klausel, wonach Du bei Auszug renovieren musst, stellt eine unzulässige Endrenovierungsklausel dar, die zur Folge hat, dass diese Klausel insgesamt unwirksam ist und keine Renovierung vorgenommen werden muss.
http://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/ist-eine-endrenovierungsklausel-zulaessig/
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Du eine unzumutbare Mustertapete angebracht hast oder die Wände bunt gestrichen worden sind.
Absprechen müsstest Du dich mit dem Vermieter sowieso nicht.
Beim Einzug war bereits Tapete und farbe an der Wand, bzw. 1 Jahr bevor wir eingezogen sind wurde erst renoviert.
Wir haben im Laufe der Zeit lediglich 2-3 Wände in einem Limonengrün und einem hellen Cappucino gestrichen.
Dies zählt für mich ja auch als gedeckte und neutrale Farbe.
Danke für Deinen Ratschlag
1. Der Mieter übernimmt die Wohnung in bekannten Zustand.
Die Frage ist doch, war die Wohnung komplett renoviert--- oder nicht? Wenn sie renoviert war ist sie demnach auch so zurückzugeben.
Mein Vermieter ist ein eher schwieriger Charakter und meint das er nur Rechte und keine Pflichten hat und lässt das auch den Mieter spüren.
Seltsam bei uns im Haus ist es genau umgekehrt. Die Mieter meinen alle Rechte zu haben und der VM gar keine.
du musst, nach meiner kenntnis, die wohnung so übergeben, wie der zustand der wohnung bei anmietung und übergabe bestanden hat.
abnutzung und gebrauchsdefekte, das sind komplizierte fragen.
google das mal, dann hast du zumindestmal eine orientierung.
viel erfolg SKYYY
du musst, nach meiner kenntnis, die wohnung so übergeben, wie der zustand der wohnung bei anmietung und übergabe bestanden hat.
abnutzung und gebrauchsdefekte, das sind komplizierte fragen.
google das mal, dann hast du zumindestmal eine orientierung.
viel erfolg SKYYY,
viele vermieter wollen wohnungen gekündigt haben, dann haben sie die option der mietberhöhung