Mietwohnung m Gartenparzelle: Wer trägt die Kosten für die Entsorgung der Gartenhütte es Vormieters?

8 Antworten

Wir haben eine neue Mietwohnung bezogen wo uns eine Gartenparzelle zur Alleinnutzung zugewiesen wurde.

Vermutlich hat eine offizielle Übergabe des Wohnung und somit auch des Gartens stattgefunden? Warum wurde dies gegenüber dem Vermieter nicht bemängelt?

Grundsätzlich bin ich der Meinung, der Garten wurde "gemietet, wie gesehen", so dass sich hier kein Anspruch auf eine Beseitigung der Hütte gegenüber dem Vermieter ergibt.

Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, den Abfall im Garten von früheren Mietern zu entsorgen. Das ist m. E. das Problem des Vermieters.

Spätestens mit der Schlüsselübernahme hat der neue Mieter das Objekt so akzeptiert, wie es zu diesem Zeitpunkt ist.

Ihr habt die Parzelle doch gesehen, bevor ihr den Vertrag unterschrieben habt. Die Hütte stand dort doch schon in diesem Zustand. Habt ihr mit dem Vermieter darüber gesprochen bzw. hat man euch die Entsorgung zugesichert? Wenn nicht, dann habt ihr mit eurer Unterschrift den Zustand so akzeptiert.

Sachen die bei Einzug in der Wohnung waren oder auf der parzelle, gelten als mitvermietet.

Wir hatten beim Vermieter um die Gestellung eines Containers gebeten, welches jedoch ohne Begründung abgelehnt wurde...!?

Warum sollte er.

Vielleicht kann man sich an das Bauamt wenden bezüglich Asbestdach, ob das der Vermieter entfernen muss.

Die Gartenparzelle wird weder im Mietvertrag noch im Übernahmeprotokoll der Wohnung vermerkt. Es wurde bei der Übernahme zwar erwähnt das ein Gartenanteil dazu gehört und uns auch die Lage der Parzelle beschrieben, eine Begehung erfolgte allerdings nicht da der Mitarbeiter der Vermietungsgesellschaft recht kurz angebunden war und keine Zeit hatte.

Denke das ändert die Lage bzgl. der Kostenübernahme.