Mietwohnung kündigen auch wenn man gerade erst eingezogen ist?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst auf jeden Fall aus dem Vertrag raus - du musst allerdings die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. Als Vermieter kann ich dir aber nur empfehlen, mit deinem Vermieter ein offenes und klärendes Gespräch zu führen. Sollten nach deinem Auszug noch Forderungen sei es aus zu erwartenden Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnungen bestehen- wird er sich an die vertraglichen Ratenzahlungen halten müssen. Im besten Fall bekommst aber nach ordungsgemäßer Übergabe der Wohnung die bereits gezahlte Kaution zurück.

Ich werde in diese Wohnung nicht einziehen, da es eine kurzfristige Berufliche Veränderung gab, daher dürfte eigentlich keine Nachzahlung von Betriebskosten entstehen?! Ich werde mich mit meinem Vermieter in Verbindung setzten, wollte halt die Kündigung heute noch abschicken um die Frist ein zu halten und wollte mich deshalb vorab schon mal informieren. Danke für deine hilfreiche Antwort!

@DLink

Ich wünsche Dir viel Erfolg und hoffentlich findet dein Vermieter vorzeitig einen solventen Nachmieter, damit er dich eventuell vorzeitig aus dem Vertrag lässt.....

Natürlich kannst Du sofort kündigen. Wenn kein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart ist, ist das jetzt, wenn Deine Kündigung spätestens am 3. Werktag im September (Samstag zählt mit) dem Vermieter zugegangen ist, zum 30.11.2011 möglich.

Wegen der Kautionsraten mußt Du mit dem Vermieter sprechen.

Normalerweise hat er, egal ob Du gleich wieder kündigst oder nicht, Anspruch auf die volle Kaution.

wenn du den Vertrag rechtmäßig kündigst, dann kommt du zum 30.11. aus dem Vertrag raus. ob du jetzt einziehst oder nicht (in den 3 Monaten) ist dir überlassen, aber die Miete bzw. deinen Verpflichtungen mußt du nachkommen. warum redest du nicht mal mit deinem Vermieter. Er ist dir ja schon rießig mit der Ratenzahlung entgegengekommen und so könntest du vielleicht dich auch auf die Suche nach einem Nachmieter machen ?!

Die Kündigungsfrist musst Du natürlich einhalten. Bei 3 Monaten bedeutet das, Du kündigst am 2. September zum 30. November (einen 31. November gibt es nicht).

Da Du aber offensichtlich einen netten Vermieter hast (wegen der 5 genehmigten Raten), solltest Du das Gespräch mit ihm suchen.

da du nach Auszug die Kaution ja zurück bekommen würdest, ist das sicher kein Problem. Ruf doch den Vermieter an und erklär ihm die Sachlage