Mietwohnung: Keller abgeschlossen, komme nicht an mein Kellerabteil mit Fahrrad etc., ist eine Mietminderung möglich?

3 Antworten

Die Mietminderung halte ich für wirkungslos, obwohl sie berechtigt wäre.

Hier liegt eine Besitzstörung vor, die mittels einstweiliger richterlicher Anordnung beseitigt werden kann. Das wird viel teurer für den Vermieter als die lächerlichen paar Euro Mietminderung. Deshalb solltest du dem Vermieter über dein Vorhaben in Kenntnis setzen und unter Fristsetzung zweier Tage dir den Zugang zu deinem Eigentum wieder ermöglichen oder dir einen  Schlüssel für die versperrte Tür aushändigen.

Oder du kannst deine Mietminderung mit dem fünffachen Betrag durch Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nach §320 BGB doppeln. die 1. Möglichkeit ergäbe sich aber erst am 3. August, weil da die Miete fällig wäre.

Die einstweilige Anordnung könnte schon diese Woche greifen.

Sehr schnell könnte eine Nachfrage beim Vermieter helfen.

Nach vorheriger nachweislicher Mängelanzeige ist eine Mietminderung möglich.

Den Vermieter per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung auffordern, den zustand zu ändern.

Ab dem Tag darf dann die Miete angemessen gemindert werden.

Die Höhe der Mietminderung dürfte zwischen 5 und

10% liegen:

Beispiel die Miete beträgt 600 € warm, dann ist das pro Tag 20 Euro Miete, davon 10 % Mietminderung, macht dann 2 Euro pro Tag des Nutzungsentzuges.

Nee,Du musst erst einmal den Vermieter auffordern Dir wieder Zugang zu dem Keller zu gewähren,mit Fristsetzung,ist das erfolglos dann kannst Du die Miete minimal um 5% mindern.

http://www.mietrecht-information.de/mietminderung/keller/

ist das erfolglos dann kannst Du die Miete minimal um 5% mindern.

Ab Kenntnissetzung und es gibt diverse Urteile wo es sogar 10 % sind.