mietwohnung fliesen gebrochen zahlt der vermieter?

7 Antworten

Der Bruch der Fliesen wurde bei der Übergabe festgestellt und als vertragsgemäß verienbart. Nun hat sich der Zustand aber drastisch verschlechtert, so dass man davon ausgehen kann, dass der Boden sich nun nicht mehr im vertragsgemäßen Zustand befindet. Evtl. geht nun auch von den scharfkantigen Fliesen eine Gefahr aus. Hier sollte der Vermieter Abhlife schaffen. Allerdings werden Sie sich Ausbesserungen gefallen lassen müssen. Einen neuen Boden können Sie nicht verlangen. MfG

Wenn die Fliesen vor dem Einzug gebrochen waren, das im Protokoll steht muss es der Vermieter zahlen. In der Regel ist er ja auch selber daran interessiert dass die Wohnungen im guten Zustand sind. Daher rate ich den Vermieter anzurufen und mit ihm zu besprechen wir das Problem zu lösen ist. In der Regel klappt das immer wunderbar. Vielleicht kann man die gebrochenen Fliesen austauschen und das ganze macht nicht so einen Riesenaufwand.

Teile das deinem Vermieter schriftlich mit, vergiss den Hinweis auf dein kleines Kind dabei nicht. Wenn der Untergrund das Problem ist, muss der Vermieter die Kosten tragen, da du/ ihr das ja nicht verursacht habt.

zahlen muss Vermieter wenn nicht durch Mieterverschulden kaputt gegangen. Materialalter und Bodenbewegungen ist nicht vom Mieter zu tragen.

naja wiegesagt die fliesen waren schon kaputt bevor wir eingezogen sind

was genau steht im Protokoll - dass du es als gegeben akzeptierst / dass der Vermieter nichts instandzusetzen hat ?????

im protokoll steht das die fliesen gebrochen sind nicht mehr und nicht weniger

NUR wenn im Mietvertrag oder im Protokoll steht, dass der Vermieter instandsetzen muss -- oder eine Verschlimmerung stattgefunden hat, DANN muss der Vermieter dran -- EINSCHREIBEN !!!

@Matti2

Diese Auffassung teile ich nicht, Matti2. Scharfkantige Fliesenränder und Stolperfallen durch fehlende Stücke sind eine klarer Mietmangel der Gebrauchsfähigkeit und müssen vom VM ersetzt werden, wenn sie nachweislich nicht durch dem Gebrauch der Mietsache des M verursacht sind.

@imager761

stimmt nur eingeschränkt -- eine Akzeptanz / Renovierungspflicht kann dem Mieter übertragen werde. Wenn z.B. das Wohnungsabgabe-Protokoll diese Schäden aufnimmt, der Vermieter aber nicht verpflichtet wird zur Instandsetzung / der Mieter den Zustand so akzeptiert , dann ist der vermieter in der Regel von Instandsetzung ,,befreit"