Mietwohnung FI Schalter?

2 Antworten

Es gibt den sog. "Bestandsschutz". Dieser beinhaltet, dass in einer veralteten Elektroinstallation die Bedingungen zum Zeitpunkt der Abnahme gelten, solange die Anlage nicht verändert wird.

Das widerum heißt, dass z.B. Reparaturen oder Schönheitsarbeiten (etwa der Austausch von Schaltern oder Steckdosen) unter den Bestandsschutz fallen, da sie lediglich der Instandhaltung dienen.

Wird aber die Anlage erweitert, indem z.B. zusätzliche(!) Steckdosen installiert werden, so sind die betreffenden Stromkreise nach DIN VDE 0100-600 (Neuanlage) abzunehmen, was zumindest für diese Stromkreise das Vorhandensein von Personenschutz-RCD (max. 30 mA Bemessungsfehlerstrom) zwingend erforderlich macht.

Sind bei der Installation keine frei zugänglichen Steckdosen verbaut worden, so gibt es auch keine Verpflichtung zum Einbau eines RCD.

Eine Aufputzinstallation innerhalb der Wohnung dürfte aus meiner Sicht den Wohnwert mindern, da eine sichtbare Verschlechterung. Das ist aber eine Sache von Mieterschutz o.ä., dieses zu klären.

Schlechte Karten

Im Mietvertrag steht sicherlich nicht drin, dass die Verkabelung unter Putz verlaufen muss.

Auch ein FI gehört micht zur elektrischen Grundausrüstung