Mietwagenunfall welche kosten kommen auf mich zu?

8 Antworten

Du hast ein Schaden an ein geliehenes Fahrzeug verursacht und genau diesen Schaden musst du bezahlen.

Das mit grober Fahrlässigkeit bezieht sich nur darauf, wenn du anderen Personen ein Schaden verursachst, aber nicht dem Autoverleiher und seinem Fahrzeug.

Du hättest eine Vollkaskoversicherung beim Autoverleiher abschließen müssen, dann hättest du nichts oder einen geringen Betrag bezahlen müssen. 

Wie hoch der Schaden bei dir ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Wie hoch kann keiner sagen, mir ging es nur darum welche Kosten also klar reparatur und was noch? Gutachter Polizei Ausfall oder was kommt da alles?

@PPlElse

Wenn die Polizei nicht kommt, dann auch keine Gebühren. Ein Gutachter ist möglich, allerdings bei solchen kleinen Schäden eher nicht.

@Jewi14

Hatte bei jemand anderem schon kommentiert das die Polizei nichts über Bußgeld oder so gesagt hat. Auch vor Ort musste ich nichts bezahlen.

Die Haftpflicht deckt den Schaden am Gegenüber, also dem parkenden Auto. Ein Unfall bei Glatteis ist ein einfacher Fahrfehler und kein grobfahrlässiges Verhalten, da hast du nichts zu befürchten.

Du selbst zahlst die Reparatur am Mietwagen. Sofern die Polizei im Spiel war, kostet das nochmal 35€.

Ja Polizei war da gewesen aber keiner hat mir irgendwas gesagt. Polizei hat nix verlangt und Vermietung konnte mir auch nix sagen

@PPlElse

Normalerweise kommt da noch ein kleiner Bußgeldbescheid für deinen Fahrfehler per Post - ist nichts schlimmes.

@CharaKardia

Dazu haben die mir garnix gesagt. Hatte ja zeugen vor Ort und hab die auch gefragt ob ik was überhört habe

Normalerweise sind solche Fahrzeuge vollkaskoversichert, allerdings mit einem relativ hohen Selbstbehalt. Sollte alles in den Vertragsunterlagen stehen 

Eben nicht

Habe mir das Teil mehrmals durchgelesen. Da steht weder ne summe wegen Selbstbeteiligung noch sonst irgendwas. 

@PPlElse

Sicher, dass auch nichts in den AGBs steht?

@PPlElse

Nein, gibt auch Anbieter, bei denen man zwischen Mindeststandard (gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht) und dem privaten Bereich der Kasko wählen kann.

@Andreaslpz

Auf der Website steht garnix und in dem Vertrag auch nix. hab anderen das teil gezeigt und niemand kann sich einen Reim drauf machen welche Kosten nun kommen. Sei es kp Gutachter oder sowas. noch nicht mal das ich für den Schaden voll haften würde. Nur bei grober Fahrlässigkeit halt. 

@CharaKardia

Wählen kann ich Ja nicht mehr weil ist ja schon passiert. Ist nur Haftpflicht und eine Selbstbeteiligung steht nirgends und wurde mir auch nicht gesagt. 

Ist zwar schon eine Weile her aber vll hat jemand das selbe Problem und liest diesen Beitrag.

Bezahlt habe ich letzten Endes knapp 300 Euro.

150 Kaution wurde einbehalten und 130 Euro oben drauf.

Also nix mit 1000 Euro und mehr. 

Das Fahrzeug war auch weiterhin fahrbereit da es in seiner Funktion nicht beeinträchtigt war. 

Glück im Unglück

die schäden am mietwagen wirst du tragen müssen.

wichtig wäre es fotos zu machen da ja bereits vorschäden vorhanden sind. das ist dann bei der reparatur natürlich abzuziehen da du diese nicht verursacht hast.

Ja Fotos hatte ich bereits beim Vermieter eingereicht weil auch der unfallgegner dazu garnichts gesagt hatte sondern den ganzen schaden anscheinend geltend machen wollte oder einfach vergessen hat zu erwähnen.