Mietvertragskündigung. Verzicht beider Parteien auf eine ordentliche Kündigung

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In meinem Mietvertrag steht, wie ich jetzt erst gelesen hatte, "beide Mietvertragsparteien verzichten bis zum Ende des Monats Januar 2015 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung".

Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.

Da ich aber so schnell wie möglich ausziehen möchte, würde ich gerne wissen, ob ich trotzdem normal, unter der Einhaltung der 3 Monats Frist, den Mietvertrag kündigen kann.

Du kannst jederzeit ausziehen doch kündigen kannst Du erst zum 30. April 2015.

Versuche Dich mit dem Vermieter zu einigen. z.B. dass Du aus dem Vertrag kommt, wenn ein Nachmieter einen Mietvertrag unterschreibt.

MfG

Johnny

Um die Frage beantworten zu können, müsste man wissen, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt.

1, bei einem unbefristeten Vertrag ist die Klausel ungültig - d.h. Du kannst kündigen.

2 . bei einem befristeten Mietvertrag bist Du gebunden - d.h. Du müsstest Deinen Vermieter um einen Aufhebungsvertrag bitten.

"beide Mietvertragsparteien verzichten bis zum Ende des Monats Januar 2015 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung". 

Damit ist doch deine Frage beantwortet, oder? Es wurde wechselseitig Kündigungsverzicht vereinbart und das bis 31.1.2015.Erst danach darf gekündigt werden. Hier zum 30. April 15.

Da eine beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung bei einem befristeten Mietvertrag ueberhaupt keinen Sinn ergeben wuerde, kann es sich hier ja nur um einen unbefristeten handeln. Selbstverstaendlich ist eine beidseitige Kuendigungsverzichtsvereinbarung bei unbefristeten Mietvertraegen grundsaetzlich zulaessig und i.d.R. auch wirksam.

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Es ist ein unbefristeter Mietvertrag. Heisst das, ich könnte sofort kündigen?

@Fliiiix

Ja, zum 30.4.2015.

ob ich trotzdem normal, unter der Einhaltung der 3 Monats Frist, den Mietvertrag kündigen kann.

Kannst Du. Ab dem 01. Februar 2015

Ist der Kündigungsverzicht nicht länger als 45 Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist er wirksam.

Der Kündigungsverzicht wurde gleichzeitig mit dem Mietvertrag unterschrieben. Dieser begann ab dem 1.1.14.

Du kannst erst zum 30.04.2015 kündigen. Also ab Ende Januar 2015 beginnt die Kündigungsfrist, vorausgesetzt die Kündigung ist bis zum 3 Werktag im Februar bei deinem Vermieter eingegangen. Das Kündigungsschreiben kannst du natürlich jetzt schon abschicken und du kannst auch jederzeit ausziehen. Die Miete aber wirst du bis Ende April zahlen müssen.

In meinem Mietvertrag steht, wie ich jetzt erst gelesen hatte,

Normalerweise liest man sich doch aber vorher durch, was man unterschreibt!

Hier ist beidseitig ein Kündigungsverzicht vereinbart. Das ist rechtsgültig. Du darfst danach quasi erst zum 30 April 2015 kündigen, da du bis Januar 15 darauf verzichtet hast.