mietvertrags bruch

6 Antworten

Er muß Dich nicht fristlos kündigen, sondern er kann Dich - falls Du es auf eine fristlose Kündigung z.B. wegen Mietrückstände anlegen solltest - auch auf Zahlung der Mietrückstände verklagen.

Da Vermieter es schwer haben Mieter zu kündigen geht er sicher den richtigeren Weg und kündigt dir fristgerecht. Vielleicht kann man sich einigen.

Er MUSS Dich nicht fristlos kündigen, er kann es aber tun, wenn Du z.B. keine Miete zahlst oder den Vertrag anderweitig gebrochen hast.

er muss dich nie fristlos kündigen, er kann, er muss doch nicht

er kann dich auch noch 100 jahre da wohnen lassen, wenn du nie miete zahlst, ist alleine seine sache

aber mal nen netter versuch, mieter sind um keine noch so dumme idee verlegen

Nein, das Muß er nicht, erkann es zwar z.B. machen wenn du mit mindestens einer Monatsmiete schon 3 Monate im rückstand bist, aber müßen tut er es nicht.

Wenn es Dir nur darum geht, möglichst schnell aus den Mietvertrag zu kommen, dan red doch mal mit deinem Vermieter, vieleicht läßt er sich darauf ein, wenn du ihm einen zuverlässigen Nachmitter besorgst.