Mietvertrag zwecks Renovierung von 1998 noch gültig?
Ich werde ausziehen und ich weiss, dass die Wohnungen hinterher renoviert werden, also neue Böden und Fließen, ausserdem hat sich das Mietrecht geändert, kann der Vermieter noch von mir eine Leistung zwecks renovieren für die abgewohnte Wohnung verlangen.?
5 Antworten
Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Wenn sie danach wirklich sowieso renoviert wird, solltest du das mit dem Vermieter absprechen, dass dieser Teil aufgehoben bzw. nicht verlangt wird.
auch, wenn sich das recht geändert hat, ist dein vertrag noch zu den bedingungen gültig, die 1989 galten. der mieterbund berät dich.
(von 19989 noch gültig? ), bis dahin hast du noch sehr lange Zeit, das ist sehr weit in der Zukunft :):):):):)
Neue Fliesen,habe ich noch nie gehört.
Von 19989? Was steht denn in Deinem unterschriebenen Mietvertrag?
Dummer Schreibfehler, heisst natürlich 1998