Mietvertrag vor Einzug kündigen ( von Freundin getrennt)

8 Antworten

Wenn Ihr den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben habt, habt Ihr genau 2 Möglichkeiten:

1. Ihr kündigt gemeinsam unter Einhaltung der gesetzlichen / vertraglichen Frist

2. Ihr schließt gemeinsam (also alle 3: Du, Deine Freundin und der Vermieter) eine Vereinbarung, daß nur einer von Euch einzieht und Hauptmieter ist.

Deine Variante "einfach keine Miete zahlen" kann für Dich teuer werden. Denn gegenüber dem Vermieter seid Ihr gesamtschuldnerisch haftbar. Der Vermieter - oder auch Deine Freundin - kann Dich also auf Zahlung verklagen.

Sprich mit dem Vermieter und erklär deine Situation! Wenn deine Freundin mit unterschrieben hat, wird sie sich ohnehin an ihn wenden müssen. Oder du kündigst für sie mit. (Bräuchtest trotzdem eine Unterschrift) einfach nicht zahlen ist eine ganz blöde Idee! Das wird er sich nicht bieten lassen. Ich sehe auch kein Anrecht auf fristlose Kündigung in deinem Fall. Du kannst nur auf die Kulanz des Vermieters hoffen! Ab wann wird der Vertrag fällig?

Sorry, hatte es überlesen: 1.6. ist leider sehr knapp. Kannst höchstens versuchen einen nachmieter zu finden, wenn der Vermieter nicht kulant ist.

@wurstbemmchen

Kannst höchstens versuchen einen nachmieter zu finden, wenn der Vermieter nicht kulant ist. 

Auch dazu gehört die Kulanz des Vermieters.

Ja, aber bei sofortigen Einzug durch einen nachmieter, entgänge ihm weniger Mieteinnahmen.

@wurstbemmchen

Der Vermieter muß aber keinen vom Mieter "präsentierten" Nachmieter akzeptieren.

Außerdem hat er ja einen zahlungspflichtigen Mieter.

Das bestreite ich auch nicht.

Da ihr gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben habt könnt ihr diesen nur gemeinsam kündigen oder der Vermieter und Deine Ex stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu.

Da der Vermieter dies wohl verweigert bleibt hier nur die gemeinsame ordentliche Kündigung, unter Beachtung der gesetzlichen oder mietvertraglichen Kündigungsfrist von 3 Mon.

denn sie kommt scheinbar nicht von mir los und weigert sich dem vermieter mitzuteilen dass sie dort nicht mehr wohnen möchte

Deine Freundin kannst Du zu einer gemeinsamen Kündigung durch eine Zustimmungsklage vor Gericht zwingen. Dies solltest Du Ihr klar machen!

Was wurde denn zum beispiel passieren wenn ich die miete einfach nicht zahlen würde und mir eine andere wohnung suchen würde? 

Für eine neue Wohnungssuche benötigst Du im allgemeinen eine Vermieterbescheinigung, die Dir der Vermieter bei Mietschulden nicht ausstellen wird.

Der Vermieter könnte zwar bei einem Mietrückstand von 2 Monatsmieten die Wohnung fristlos kündigen, muß es aber nicht. Er könnte genausogut eine Zahlungsklage oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Außerdem läufst Du bei einer provozierten fristlosen Kündigung des Vermieters Gefahr, daß Deine Freundin die Wohnung nicht räumt und Du weiterhin für Miete usw., aber auch die pünktliche und fristgerechte Räumung der Mietwohnung haftest. Bei einer Räumungsklage könnten dann noch Gerichts- und Anwaltskosten von mehreren Tausend Euro auf Dich zukommen und weiter könnte der Vermieter einen Mietausfallschaden von max. zusätzlichen 3 Monatsmieten geltend machen.

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haftest Du gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch, d.h. auch für den Anteil Deiner Freundin.

Falls Deine Freundin Dir aber ein Schnippchen schlagen will und die fristlose Kündigung z.B. durch die Zahlung der Mietrückstände "heilt" d.h. unwirksam macht, bist Du weiter als Mieter im Boot und haftest weiter gesamtschuldnerisch.

Oder kann ich eine vielleicht fristlos kündigen?

Nein Du allein kannst einen gemeinsamen Mietvertrag nicht kündigen. Eine alleinige Kündigung wäre unwirksam.

Du hast keinen berechtigten Grund die Wohnung fristlos zu kündigen, denn die Wohnung ist nicht unbewohnbar bzw. von dieser geht auch keine Gesundheitsgefährdung aus, auch hat der Vermieter den Umstand Eurer Trennung wohl nicht verschuldet.

Du mußt nicht mit Deiner Ex in die Wohnung einziehen, Du bist allerdings mietvertraglich eine Verpflichtung eingegangen, die Du nicht so einfach beiseite schieben kannst. 

Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages frühestens zum 31.8.2015 kommt allerdings nur in Betracht, wenn ihr keinen befristeten Zeitmietvertrag oder einen Mietvertrag mit einem gegenseitigen ordentlichen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre unterzeichnet habt.

Sie können nur  beide gemeinsam fristgerecht kündigen. Verweigert die Partnerin die Zustimmung zur Kündigung, dann können Sie auf diese Zustimmung vor Gericht klagen.

Natürlich kann ein Mietvertrag vor Einzug/Mietbeginn gekündigt werden.

Vorausgesetzt er ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, ist das noch bis 3.6.15 zum 31.8.15 möglich.

Um die Mietzahlung werdet Ihr kaum herum kommen. Außer der Vermieter kommt Euch entgegen.

Ach so, der Vertrag muß von allen PERSONEN der jeweiligen Partei gemeinsam gekündigt werden.

Was wurde denn zum beispiel passieren wenn ich die miete einfach nicht zahlen würde 

Fristlose Kündigung, Schadensersatzforderungen des Vermieters, negativer Schufaeintrag und evtl. Probleme bei kommenden Wohnungssuchen weil eine Vorvermieterbescheinigung verlangt wird.

Also keine gute Idee.