Mietvertrag verbietet Hunde. Aber: wie oft darf ein Hund zu Besuch kommen?

13 Antworten

Wenn eine derartige Problematik von vornherein über einer Entscheidung schwebt sollte man - zum Wohle des Hundes - auf die Anschaffung verzichten. Bin selbst Tierhalter und habe das Für und Wider der Tierhaltung vor der Anschaffung genau gecheckt. Die von vornherein geplante "Teilung" (will mich nicht an dem Wort hochziehen, aber mir fällt kein anderes ein) kann man eh vergessen, geht spätestens dann in die Hose wenn Tierarztkosten o.ä. fällig sind. Geht weiter mit dem "Wann nimmst Du ihn, wann habe ich ihn". Die Haltung gerade eines Hundes setzt eine große Verantwortung voraus die primär die absolute "Hundehaltungserlaubnis" voraussetzt. Alles andere bringt nur Streß , vor allem für den Hund.

das geht nicht! gelegentlich kann die freundin jemanden mit hund zu besuch haben... aber nicht regelmaessig!

das geht schief und sie wird gekuendigt. warum sucht sie ,wenn sie eh eine wohnung sucht -nicht eine wohnung mit hundeerlaubnis???

alternativ kann der hund bei dir sein und wenn du nicht kannst, kann die freundin den hund in deiner wohnung sitten und betreuen?

koennt/wollt ihr nicht zusammen zeihen? waere besser fuer den hund und dann einigt euch bitte schon jetzt -am besten schriftlich -darueber ...was passiert, wenn ihr nicht mehr befreundet sein solltet -da gibt es naemlichi mmer wieder streit um gemeinsame tiere!

ich lebe mit meiner familie zusammen - es ist eine freundin.... keine partnerin.

in münchen eine wohnung mit kind und hund zu suchen ist super hart! sie hat jetzt eine passende wohnung gefunden. hundehaltung ist nicht erlaubt. der hund ist 20 jahre alt!

er schläft eh den ganzen tag und sagt keinen ton. dennoch will ich nicht das sie es darauf ankommen lässt.

notfalls würde ich den hund ganz nehmen. aber sie liebt ihn ja.

@bellalinski

ok, dann soll sie doch eine schriftliche anfrage beim vermieter machen, ob sie ausnahmsweise mit diesem hund einziehen kann -das wird ja leider nur noch eine kurze zeit sein, weil der hund so uralt ist.

sie soll dem vermieter eine foto von dem hund schicken und ihm das erklaeren.

ich habe zwei hunde, ich habe auch bei haeusern/wohnungen eine zusage fuer meine hunde bekommen, wenn ich bilder mit geschickt habe und sie dem vermieter vorgestellt habe, obwohl in der anzeige stand -hundehaltung untersagt...... ein hin und her wuerde ich dem hund nicht zumuten -da ist er wirklich zu alt.

@inicio

hilfreich ist bei mietvertraege ohne hundeerlaubnis eine hundehalftpflicht vorzulegen und evt auch eine hoehere kaution anzubieten. so hat es bei uns selbst in ballungsraeumen frankfurt/main und muenchen und jetzt in england geklappt mit schoener wohnung und hunden :)

Eine ganz schlechte Lösung. Der "Besuch" des Hundes wäre ja wohl regelmäßig und für längere Zeit und so doof ist kein Vermieter.

Noch wichtiger finde ich ist das Wohl des Hundes, der durch das "Gezerre" nicht mehr weiß wo er hin gehört. So etwas kann man einem Hund nicht zumuten.

Deine Freundin darf Dich mit ihrem Hund so oft besuchen, wie sie möchte. Zum Besuchen gehört aber auch, dass sie mit dem Hund zu Dir kommt und Deine Wohnung auch mit dem Hund wieder verlässt. Gelegentliches "Dogsitting" in Deiner Wohnung würde man vermutlich auch noch damit begründen können dass der Hund nur zu Besuch sei. Wenn er aber regelmäßig auch über Nacht und ohne Frauchen bei Dir bleiben soll ist er kein Besuch mehr, die (Teilzeit-)Haltung muss dann vom Vermieter genehmigt werden.

Ganz abgesehen davon ist es absolut grenzwertig, wenn dem Tier alle paar Tage ein neues Herrchen oder Frauchen zugemutet werden soll. Hunde sind soziale Wesen, die konstante Verhältnisse brauchen, stetiges Hin und Her schadet dem Tier nur.

Nein, das ist nirgendwo geregelt. Schon über die Tierhaltung als solche gibt es im Mietrecht keine eigene Regelung. Das ist alles Richterrecht.

Generell ist umstritten, ob der Mieter trotz eines vertraglichen Ausschlusses der Tierhaltung Tiere besuchsweise in der Wohnung aufnehmen darf. Prinzipiell darf man Besuch mit Tieren empfangen. Bringt der Besucher das Tier jedoch regelmäßig mit und bleibt das Tier auch über Nacht, kann dies untersagt werden, wenn das Vermieterinteresse unter Abwägung aller Umstände dies erfordert. Zu den Beurteilungskriterien zählen insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Hand­habung des Vermieters sowie besondere Bedürfnisse des Mieters.

Das läuft also auf eine Einzelfallentscheidung hinaus.

Bei dir allerdings sieht es m.E. anders aus. Du sollst ja "Mithalter" werden. Das ist dann auf jeden Fall nicht gestattet. Es geht ja in der Sache mehr darum, dass du, falls es Ärger gibt, nicht die Wahrheit sagen, sondern dich auf "Besuche" rausreden willst.

Ich würde es also lieber nicht machen. Du verstößt damit gegen eine vertragliche Pflicht, die du eingegangen bist. Und wenn du dann vor Gericht mit der Besuchsgeschichte kommst und später kriegt der Vermieter durch einen dummen Zufall die Wahrheit raus, kommst du in Teufels Küche.

LG

C.

so habe ich es meiner freundin auch gesagt und ihr abgeraten.

ich bin für das offene wort. die wohnung wäre halt so ideal. garten.. keine strassen....

aber wie soll ein fremder vermieter wissen das sie eine gute mieterin ist?!