Mietvertrag unterzeichnet – aber nicht eingezogen..!? Rechtslage

20 Antworten

Egal ob eingezogen oder nicht der Vertrag kann nach erfolgter Unterschrift nur noch gekündigt werden.

Im Normalfall für den Mieter mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

In Deinem Beispiel müßte die schriftliche Kündigung spätestens am 3. Werktag im März beim Vermieter sein.

Dann endet der Vertrag am 31. Mai und Du müßtest, falls nicht vorher ein neuer Mieter gefunden wurde, 1 Monat Miete zahlen. Auch wenn Du nicht dort wohnst.

So die rechtliche Lage.

Aber wenn man Glück hat läßt der Vermieter mit sich reden. Evtl. hat er ja noch den einen oder anderen Bewerber.

Du kannst nur wieder kündigen (drei Monate Kündigungsfrist) und bis dahin die Miete zahlen - denn Du hast enen rechtswirksamen Mietvertrag unterschrieben!

Nur wenn der Vermieter vielleicht einen anderen Mieter findet, dann könntest Du evtl. vorher aus dem Vertrag entlassen werden.

Es wäre alos angebracht, mit dem Vermieter zu reden und einen Kompromiss zu suchen.

Übrigens - Nachmieter die von Dir gestellt wedren, muss der Vermieter generell nicht akzeptieren, dafür gibt es keinerlei Rcehtsgrundlage - nur die, dass er das Recht an seinem Eigentum hat und deshalb über den Mieter selbst entscheiden kann. (das ist ein oft hier unterbreitetes Vorschlag einfach Nachmieter anzubieten - funktioniert nur, wenn der Vermieter will)

Da bleibt nur die sofortige Kündigung.

Wenn du Glück hast, hat der Vermieter noich ein paar Bewerber in der Hinterhand, die die Wohnung zum 1.5. nehmen.

Wenn du Pech hast, musst du die gesetzliche Kündigungsfrist durchhalten, d.h. heute Kündigung gültig zum 31. Mai 2011.

Folge: 1 Monat Miete als Ausgleich für die schönere Wohnung. Das mag die schönere Wohnung wert sein. Aber du solltest den Vermieter sofort informieren.

Mir ist das auch mal so gegangen, da haben wir uns darauf geeinigt,m dass ich nur die Kosten für einen neue Zeitungsanzeige bezahle. War halt ein netter Vermieter.

Ein Vertrag ist für beide Parteien bindend.

Du wirst bis zur rechtswirksamen Kündigung die Miete zahlen müssen.

Du musst die Wohnung ordentlich kündigen (Kündigungsfrist laut Mietvertrag, meist 3 Monate), alles Weitere musst Du mit dem Vermieter klären.

Es wurde ein unbefristeter Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten abgeschlossen. Wenn du sofort oder spätestens bis 3. März (Eingang des Kündigungsschreibens beim Vermieter) schriftlich und unterschreiben kündigst, gilt die Kündigung zum 31. Mai 2011 als fristgerecht. Entscheidend ist hier für die Bemaßung der Kündigungsfrist nicht der vereinbarte Mietbeginn sondern vielmehr das Datum des Vertragsabschlusses. Demzufolge ist lediglich für den Monat Mai Miete zu zahlen.