Mietvertrag unterschrieben und nicht mehr gemeldet was kann ich als Vermieter jetzt tun?

5 Antworten

Der Mietvertrag gilt ab dem 1.2. Die Wohnung ist wohl noch nicht übergeben. Bleib ruhig. Wenn er die Wohnung will, dann wird bis spätestens 4. Februar die Miete und vermutlich mindestens die erste Rate der Kaution eingehen.

Wenn nicht, Abmahnung an die bekannte Adresse und gleich nachfragen, ob der Mieter überhaupt noch an der Wohnung interessiert ist. Ist er nicht mehr interessiert, dann dem Mieter mitteilen, dass er Ihnen doch die Kündigung schriftlich zum 31. Mai 2014 zustellen möge und bis dahin pünktlich die vereinbarte Miete samt Nebenkostenvorauszahlung zahlen möge.

Ersatzweise könnte man eine Aufhebungsvereinbarung gegen eine Entschädigung treffen, die nicht ganz so hoch ist. Wichtig für Dich ist, dass Du Freigabe bekommst, einen neuen Mieter zu finden. Angebot an den Mieter: Wenn Du die Kündigung schriftlich bekommst, wirst Du Dich danach sofort um Neuvermietung kümmern, was dazu führen kann, dass er nicht mehr bis Ende Mai zahlen muss.

Zahlt der Mieter nicht, ist der Betrag hoch genug, um das Inkasso mit allen Möglichkeiten und Konsequenzen durch zu ziehen.

Bist Du schon beim Verein Haus & Grund? Die könnten Dir zusätzlich helfen.

Hallo, bin leider nicht beim Verein Haus und Grund.

@Allgemein123456

Dort MItglied zu werden ist unkompliziert. Der Beitrag lohnt sich. Sehr nützlich, wenn man sich nicht im Dickicht des MIetrechts hoffnungslos verirren will. Als Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft zudem auch noch hilfreich, wenn es darum geht, die Rechte, die man in einer WEG hat, auch durch zu setzen.

Rechtsberatung ist kostenlos. Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter ist günstig zu haben, da die Rechtsberatung schon mit dem Mitgliedsbeitrag bezahlt ist.

Schauen Sie sich noch einmal die Selbstauskunft an, versuchen Sie ihn über seinen Arbeitgeber zu erreichen, senden sie ihm einen Mahnbescheid über die Kaution und die offenen Mieten an die Ihnen zuletzt genannte Adresse. Alles weitere muß man mal abwarten.

Bleibt zu hoffen, dass Sie aus dem vereinbarten Mieten nicht den Kapitaldienst für die Finanzierung der Eigentumswohnung zwingend zu erbringen haben!?! Dann allerdings könne es eng für werden!

Kann ich die überhaupt weiter vermieten ?

@Allgemein123456

Grundsätzlich ja. Sie müssen dazu fristlos, hilfsweise fristgerecht, wegen der Nichterfüllung des Vertrages kündigen. Nur auch für die Kündigung müssen sie wie bereits vorbeschrieben, an eine zustellfähige Adresse des Schuldners gelangen.

@schelm1

Sie müssen dazu fristlos, hilfsweise fristgerecht, wegen der Nichterfüllung des Vertrages kündigen.

Moment mein Lieber Schelm. So schnell geht das nicht.

Um einem Mieter fristlos kündigen zu können bedarf es schon mehr als zu Vertragsbeginn nicht einzuziehen.

Ich habe meine ETW vermieten wollen , der Mieter hat unterschrieben und meldet sich einfach nicht . Was kann ich tun ?

Erst mal nur abwarten, dann nach dem 3. Werktag im fehlende Miete anmahnen per Einwurfeinschreiben ( an die von Ihnen vermietete Wohnung ).

Oder einen Anwalt einschalten und fragen wie Sie weiter verfahren sollen.

Rein rechtlich ist ja ein Vertrag zustande gekommen.

Wenn der Mieter nicht zahlt müssten Sie klagen.

Haben Sie ihm die Wohnungsschlüssel schon gegeben?

Bitte mal als Kommentar unter meine Antwort die Frage beantworten.

Hast Du auch unterschrieben?

Wann ist denn Mietbeginn?

Sofern er noch nicht unterschrieben hast, wäre er ein "Hans im Glück" und könnte sich ohne weiteres, diesmal mit der gebotenen Umsicht, einen solventen Mieter suchen!

Ja, ich habe auch unterschrieben. Der Mietvertrag gilt a dm 1.2. Er wollte aber letzte Woche schon rein. Er geht nicht an das Telefon

@Allgemein123456

Miete und Kaution haben Sie vor bzw. bei der Wohnungsübergabe oder aushändigung der Schlüssel nicht verlangt?

@schelm1

Doch, habe ich aber, er meldet sich einfach nicht mehr geht nicht ans Telefon

@Allgemein123456

Nur ruhig Blut - vielleicht meldet er sich ja noch!?!

Ja, ich habe auch unterschrieben. Mietbeginn wäre der 1.2., er wollte aber vorher rein. Hat sich einfach nicht mehr gemeldet.

@Allgemein123456

Ja, ich habe auch unterschrieben. Mietbeginn wäre der 1.2., er wollte aber vorher rein. Hat sich einfach nicht mehr gemeldet.

HAT ER SCHON DIE SCHLÜSSEL?

Hmmmm - Fragen bleiben unbeantwortet!?!

Sie haben doch hoffentlich keine "Schrottimmobilie" erworben, zu der Ihnen der Vermittler gleich einen supertollen Mietvertag präsentiert hat, der im Nachhinein genauso wertlos ist wie die Immobilie im Verhältnis zu dem finanzierten Kaufpreis selbst!?!

Hallo, ich habe die Wohnung schon lange und suchte nur einen neuen Mieter.