Mietvertrag unterschrieben aber Vormieter wollen nicht ausziehen...

10 Antworten

Das kommt bei mirsehr selten vor dass ich den Weg zu einem Anwalt empfehle, aber in dem Fall wird es ohne nicht gehen. Denn wo wollt Ihr ab 01.04.12 denn hin ? Euch gegenüber ist der VM in der Pflicht. Es braucht Euch nicht zu interessieren wie der VM mit seinem Noch-Mieter klar kommt. Das kann eine, von unangenehm abgesehen, für den VM eine sehr teure Sache werden.

Die auszugsunwilligen Mieter sind offenbar mit Fristsetzung außerordentlich zum 31.01.2012 gekündigt worden. Wenn es andere Voraussetzungen gibt, schreib uns das bitte wie z.B. Widerruf einer ordentlichen Kündigung seitens der Mieter oder Unmöglichkeit des Auszuges wegen sozialer Härte. Grund der Kündigung von Vermieter oder Mieter könnten hier auch finanzielle Dissonanzen sein. Wahrscheinlich liegt keine Räumungsklage gegen die gekündigte Partei vor. Deshalb ist es unverantwortlich, dass die Vermieter einen neuen Vertrag mit euch abschließen ohne die Sicherheit, dass die alten Mieter das Haus pünktlich verlassen. Wenn ihr diese Umstände vor Abschluss des Mietvertrages gekannt habt, seid ihr an der aktuellen Situation nicht ganz schuldlos. Meine Mutmaßungen mögen falsch sein, aber eine einstweilige richterliche Verfügung als Mittel zur Hilfe bei eurem Problemen wird wohl nicht greifen. Ich bitte um weitere Erklärungen.

Erst einmal entsteht da spätestens zu eurem Auszug ein finanzielles Problem. Ihr müsst eure Möbel einlagern und selbst ins Hotel gehen. Diese Kosten muss natürlich der tragen der dafür verantwortlich ist. Ihr habt einen gültigen Mietvertrag. Euer Vertragspartner ist der Hauseigentümer. Mit dem jetzigen Miter habt ihr überhaupt nichts zu tun. Das Problem hat euer neuer Vermieter. Der wird wohl mit einem Eilantrag das Haus räumen lassen müssen. (ODER EBEN ZAHLEN)

Der wird wohl mit einem Eilantrag das Haus räumen lassen müssen

Wie funktioniert sowas?

Die auszugsunwilligen Mieter sind offenbar mit Fristsetzung außerordentlich zum 31.01.2012 gekündigt worden.

Die jetzigen Mieter haben von sich aus gekündigt da Sie etwas neues gefunden haben. Spätestens zu 31.01.2012. Ihr neuer Mietvertrag läuft ab 01.01.2012.

Grund der Kündigung von Vermieter oder Mieter.

Vom Mieter selbst.

Deshalb ist es unverantwortlich, dass die Vermieter einen neuen Vertrag mit euch abschließen ohne die Sicherheit, dass die alten Mieter das Haus pünktlich verlassen.

Die jetzigen Mieter haben ja einen gültigen Mietvertrag vorgewiesen, sodas unsere jetzigen Vermieter beruhigt den neuen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Der neue Vermieter der jetzigen Miter unseres neuem Haus hat rausbekommen das die besagten jetzigen Mieter Mietnomaden, Messies usw sind und hat gesagt So ein Pack will er nicht haben...... Es gibt aber einen Rechtkräftigen Mietvertrag zwischen den Parteien.....

Der neue Vermieter ist in der Pflicht.er muss versuchen Euch Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen und trägt diese Kosten!Die kann er seinerseits von seinen Mietern einfordern.

Verstehe ich das richtig? Der neue Vermieter muss uns einen übergangswohnraum zur verfügung stellen?

Wer zahlt die Kosten für diese Wohnung?

Wer zahlt die Einlagerungskosten unseres Inventars?

Muss der Wohnraum in vergleichbarer grösse sein oder reicht eine kleine Notlösung??

Wer trägt die Kosten vom Umzug aus der Übergangswohnung in das Vertraglich gemietete Haus?