Mietvertrag unterschrieben - Schufa?

5 Antworten

Wenn vorher nichts verlangt wurde und man keine relevanten falschen Angaben gemacht und man pünktlich die Miete bezahlt, kann der der Vermieter nicht ohne wichtigen Grund kündigen.

Sagen wir mal so - manchmal wird die Selbstauskunft zum wesentlichen  Bestandteil des Mietvertrages in einer individuellen Vereinbarung erklärt. Sollte sich dann herausstellen, dass dort bezügl. der persönlichen und finanziellen Auskünfte falsche Angaben gemacht wurden, kann das durchaus zur Aufhebung des Mietvertrages führen. Der Vermieter kann anführen, dass er getäuscht wurde und er bei Kenntnis der wahren Verhältnisse mit dir den MV nicht gemacht hätte.

Wenn du aber die Miete immer pünktlich bezahlst und sonst deinen mietvertraglichen Pflichten nachkommst, dürfte der Vermieter kein Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages haben.

Hätte der Vermieter vorher machen können und müssen. Es sei denn, dass er dich nach Mietschulden gefragt hat, was du dann verneint hättest. Das wäre dann Arglistige Täuschung. Aber so?

Ich weiß nicht "wie" negativ meine Schufa ist. Ich habe dem Makler erlaubt eine Auskunft und alles einzuholen. Habe auch eine Selbstauskunft ausgefüllt, jedoch wurde mir die Wohnung dann 2 Tage später zugesprochen.

Wenn der Mietvertrag dann vom Vermieter unterschrieben ist, sollte nichts mehr passieren können.

Kommt drauf an, was steht denn dazu in deinem Vertrag?

Eigentlich ist es ein ganz normaler Mietvertrag. Er ist von beiden Seiten unterschrieben und "unbefristet" gültig.

Wenn die Prüfung nicht schon vorher durchgeführt wurde wird der Vermieter dies wahrscheinlich nicht im Nachhinein machen. Wenn du deine Miete regelmäßig zahlst ist alles gut ;-)

Hast nicht nachweisen müssen, dass du keine Mietschulden hast/hattest? Keine Mieterselbstauskunft?