Mietvertrag über einen Monat - Kündigungsfrist?
Hallo zusammen,
gilt für einen Mietvertrag, der nur über einen Monat abgeschlossen wurde, ebenfalls die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Hinweis: die Wohnung ist zu 95% nicht möbliert (kein Bett, Schrank, Schreibtisch etc.). Ein Mietvertrag über einen Monat würde dann also nur Sinn machen, wenn die 3 Monatskündigungsfrist in diesem Fall nicht gilt. Sind also Mietverträge über 1 Monat hinsichtlich der Kündigungsfrist rechtens?
Danke für Eure Hilfe!
Marin
10 Antworten
Alle Mietverträge auf Zeit bedürfen keine Kündigung. Sie enden wie vereinbart und gut ist.
Warum? Muß ein Mieter also erst einmal klagen um seinen Vertrag beenden zu können oder nicht? Glaube ich nicht.
Der Mietvertrag endet zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt, eine vorherige Kündigung ist für beide Seiten ausgeschlossen.
Du kannst auch tageweise vermieten! Es muss nur im Mietvertrag der Satz durchgestrichen werden: Der Mietvertrag verlängert sich stillschweigend, wenn er nicht ... gekündigt wird.
So ein Mietvertrag gilt aber nicht bei der ARGE als Mietvertrag bei Beantragung von Geldern!
Wie? Gilt nicht? Da kann aber etwas nicht stimmen, denn die gesetzlichen Vorgaben sind, dem Schröder sei gedankt, klar und eindeutig. Das Jobcenter hat die Kosten und Lasten der Unterkunft zu übernehmen und gut ist.
Ein Mietvertrag der über einen Monat befristet ist braucht keinen Kündigungsfrist da er ja eh ausläuft. Sonst müsste ich ja wenn der Vertrag z.B. heute abgeschlossen wird und für dezember gelten soll eine Zeitmaschine haben. Ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert ist spielt keine Rolle.
Eine befristeter Mietvertrag über z.B. fünf Monate kann auch nicht ordentlich gekündigt werden nur außerordentlich (fristlos). D.H. auch hier greift keine gesetzliche Kündigungsfrist. Die gilt nur für UNbefristete Verträge.
Das sieht mir eher nach einem Beherbergungsvertrag als nach einem Mietvertrag aus - und für einen solchen gelten die Regelungen des BGB nicht. Wenn jemand eine Wohnung (möbliert oder unmöbliert) nur für 4 Wochen mietet, dann will er da nicht seinen Lebensmittelpunkt haben. Dann ist das eine Übergangslösung.
Ansonsten gebe ich anitari Recht - wie sollte ein Vermieter eine Befristung auf nur einem Monat begründen? Als Zwischenmieter bis zum Ende der Kündigungsfrist eines Hauptmieters vielleicht?
...sofern sie (MV) Rechtskraft besitzen (siehe @anitari).